Hallo Sarah,
allein aufgrund des Pflegegrades wird keine Entscheidung über die Weitergewährung einer Erwerbsminderungsrente gtroffen. Natürlich zeigt der Pflegegrad 2, dass eine gesundheitlich bedingte Leistungseinschränkung besteht. Das bleibt bei der Prüfung des Rentenanspruchs auch nicht unbeachtet. Allerdings bedeutet der Pflegegrad 2 nicht zwangsläufig, dass eine volle Erwerbsminderung gegeben ist.