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Pflegegrad und EMRente

von Jojoleni5802.02.2018 | 20:26
331 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich erhalte seit 2016 die zweite Verlängerung der EMRente, bis 10/2019. Nun wurde mir rückwirkend ab 10/2017 der Pflegegrad 2 zuerkannt, unbefristet. Die neue Beantragung der EMRente muß ja bis 10/2019 erfolgt sein. Das heißt, daß ich die Rente jederzeit bis zu diesem Zeitpunkt neu beantragen kann? Also eigentlich schon jetzt? Ich verspreche mir davon, daß wenn ich das Gutachten zur unbefristeten Pflegegradermittlung mitsende, meine befristete EMRente in eine unbefristete umgewandelt werden kann? Würde mein Vorhaben zum gewünschten Erfolg führen?

2 Antworten

Schadeam 02.02.2018 | 21:30
Wenn Sie mir eine Glaskugel geben, sage ich Ihnen ob Ihr Plan Erfolg haben wird. Im Ernst: versuchen Sie es und Sie werden es sehen. Mehr als schiefgehen kann es nicht. Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt wird die Rente wohl auch verlängert wenn Sie das erst im Sommer 19 beantragen. Einen finanziellen Vorteil haben Sie bei einem vorzeitigen Antrag nicht.
Jamesam 02.02.2018 | 23:41
Ja ihr Vorhaben wird zum gewünschten Erfolg führen. Viel Glück. Mfg
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