Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Pflegekosten

von wanderer17.07.2009 | 19:05
868 Ansichten
5 Antworten
Wo bekommen wir Informationen wenn unsere Mutter in ein Pflegeheim muß und Zuhause nicht mehr zu pflegen ist z.Z. Pflegestufe II, III ist beantragt. wie werden die Pflegeheimkosten aufgeteilt od, zugeordnet, Die Rentnerein hat 2 Kinder die sind berufstätig und verheiratet. Rente und Witwerrente 1200€, Pflegegeld Stufe II. Das Sozialamt rechnet wie?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.07.2009 | 12:18

Hallo wandere,

das Forum wird durch die Deutsche Rentenversicherung zu Fragen der Rentenversicherung betreut. Bitte wenden Sie sich zu Ihren Fragen direkt an die Kranken-/Pflegekasse Ihrer Mutter.

Ein Rentner erhält neben seiner Rente bei Pflegebedürftigkeit Pflegegeld von der Kranken-/Pflegekasse. Darüber hinaus können Leistungen von der Pflegewohngeldstelle erbracht werden, wenn die Leistungen nicht ausreichen. Ob darüber hinaus und in welcher Höhe Leistungen noch zusätzlich vom Sozialamt erbracht werden können, ist mit dem Sozialamt direkt zu klären.

4 Antworten

Falsches Forumam 17.07.2009 | 20:30
Sie befinden sich in einem Forum der deutschen RENTENversicherung.
Schadeam 17.07.2009 | 23:42
diese Frage sollten Sie wirklich den Mitarbeitern des Sozialamtes und nicht denen der DRV stellen. Wir sind froh, wenn wir unser eigenes Rechtsgebiet einigermaßen beherrschen. Wo kaufen Sie Brot? Beim Schuster oder beim Metzger? Oder doch vielleicht in der Bäckerei?
Schiko.am 18.07.2009 | 13:38
Traditionsgemäß der Versuch einer Zahlen mäßigen Darstellung eines Berechnungsbeispiel: Euro 3.400 Heimkosten einschließlich Taschengeld. Euro 1.200 Nettorenten Euro 921 Pflegestufe I Euro 1.279 Fehlbetrag. Für die Verheirateten gilt ohne Einbeziehung von Freibeträgen für Kinder ein Selbstbehalt von monatlich 2450 Euro Netto. Die übersteigenden Beträgen je Familie sind mit 50% für die Mutter aufzubringen. Sind dies 3.000 Netto./. 2450 müssen die Kinder je 275 beisteuern. Der Staat muss 729 aufbringen und holt sich dies- soweit vorhanden- nach dem Tode der Mutter wieder zurück. Durch die Pflegestufe III von 1421 ändert sich der Fehlbetrag von 1279 auf 768 . Mit freundlichen Grüßen.
wandereram 21.07.2009 | 17:10
Vielen Dank Expertin, hatte ja gehofft ausser neunmalkluge Antworten von Ihren Vorgängern auch einen Hinweis auf welcher Homepage zu diesen Thema es noch was zu lernen gibt. Pflegewohngeldstelle was + wo ist die/das. Ihnen vielen Dank
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026