Die Versicherungspflicht für die Pflege ihres verstorbenen Mannes besteht bei Vorliegen aller Voraussetzungen bis zum Beginn einer Altersvollrente. Danach besteht Versicherungsfreiheit.
Sollten gleichwohl Beiträge nicht abgeführt worden sein, bitten Sie zunächst die Pflegekasse, die Beiträge noch nachträglich zu zahlen (möglich für bis zu 4 Jahre). Sofern diese sich weigert, weil sie der Aufassung ist, dass keine Beiträge mehr zu zahlen sind, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger ihrer Mutter und beantragen dort die nachträgliche Feststellung der Rentenversicherungspflicht (bitte Bescheide der Pflegekasse beifügen).
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