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Experten-Antwort

Pflegende Angehöriger=Empfänger voller Eerwerbsunfähigkeitsrente pflegt krebskranken Ehemann

von BeaBach22.09.2016 | 20:26
882 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich erhalte eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente seit 2001. Ich darf nicht mehr als 450 Euro verdienen und kann weniger als 3 Stunden/Tag berufstätig sein. Das entspricht auch meinem Gesundheitszustand. Von daher ist diese Rente so wie sie ist korrekt. Mein Mann ist jedoch nach seiner Hirnblutung nun auch noch an Krebs erkrankt und er hat eine Pflegstufe 3 mit weiteren 208 Euro, die wir für Arbeiten ausgeben dürfen, die z.B. von einer Altenpflegerin etc. durchgeführt werden. Unsere Söhne helfen ebenfalls bei der Pflege erheblich mit, wie auch meine Schwester und seine Schwester. Wir haben einen tgl. Pflegeaufwand von 5-6 Stunden und manchmal darüber hinaus. Ich leiste davon tgl. ca. 2 Stunden, das aber 7 Tage die Woche. Die anderen Stunden verteilen sich auf unsere Söhne, auf beide Schwestern und weitere Familienmitglieder, sowie auf mind. 1-2 Std. tgl auf die Altenhelferin, die kochen wird, Medikament herrichten, Betten beziehen,seine berge von Wäsche waschen wird, einkaufen, Bad und Dusche sauber machen, Arznei aus der Apotheke holen, meinen Mann zum Arzt fahren etc. Nun meine Frage an Sie, werde ich durch die ca. 2 Std. tgl. Pflege meine Erwerbsunfähigkeitsrente gefährden? Ich bezieh meine Rente seit 2001 wegen MS und Rheuma. Mein Mann zahlt kein Geld für die Pflege an uns, die Familienmitglieder. Der Altenpflegerin jedoch für jede geleistete Stunde für mInd. 1-2 Std./Tag. Wir stehen ganz am Anfang, können die Pflege noch beliebig aufteilen, wollen es aber zu Beginn nur im Familienumfeld leisten, da dies der ausdrückliche Wunsch meines Mannes ist. Bisher klappt das wirklich ganz gut. Keiner ist überlastet und jeder macht es gerne. Das, was nicht immer unbedingt sofort getan werden muss, macht die Altenpflegerin. Das entlastet ungemein. Sie nimmt mir damit 2 Stunden ab, die ich jetzt nur meinem Mann widmen kann. Danke für Ihren Rat und Ihre Hilfe Bea Bach

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo BeaBach,

selbst, wenn Sie von Ihrem Ehemann ein Entgelt in Höhe des Pflegegeldes erhalten würden, wäre es nicht auf die Rente anzurechnen.

Wie „W*lfgang“ bereits geschrieben hat, ist auch während der Pflege Ihres Mannes weiterhin von einer Erwerbsunfähigkeit auszugehen. Es handelt sich nicht um eine so genannte "normale" Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Machen Sie sich keine Sorgen um Ihren Rentenanspruch. Aufgrund des geringfügigen zeitlichen Umfangs der Pflegetätigkeit wird es für den Rentenversicherungsträger auch kein Anlass sein, zu prüfen, ob sich möglicherweise Ihr Leistungsvermögen verbessert hat. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute für die Zukunft.

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1 Antworten

W*lfgangam 22.09.2016 | 20:42
Hallo BeaBach, eine Pflegetätigkeit ist keine 'Beschäftigung' im eigentlichen Sinne und das daraus erzielte Einkommen ist in keiner Weise rentenschädlich/egal wie hoch die Pflegestufe ist oder Ihr zeitlicher Einsatz für die Pflege. So lange Sie nicht eine Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes von tgl. mind. 3 Std. ausüben können, kann nichts passieren. Und, sofern Sie tatsächlich noch eine 'alte' Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten, ist jegliche / sogar anhängige Beschäftigung egal ...auch hier hat die Pflegetätigkeit - in welchem Umfang auch immer - keine Bedeutung für den Fortbestand der Rente. Sie sind schon schwer genug gebeutelt - halten Sie durch, mit Ihrer EM/EU-Rente hat das nichts zu tun. Alles Gute für Sie, Gruß w.
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