Hallo BeaBach,
selbst, wenn Sie von Ihrem Ehemann ein Entgelt in Höhe des Pflegegeldes erhalten würden, wäre es nicht auf die Rente anzurechnen.
Wie „W*lfgang“ bereits geschrieben hat, ist auch während der Pflege Ihres Mannes weiterhin von einer Erwerbsunfähigkeit auszugehen. Es handelt sich nicht um eine so genannte "normale" Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Machen Sie sich keine Sorgen um Ihren Rentenanspruch. Aufgrund des geringfügigen zeitlichen Umfangs der Pflegetätigkeit wird es für den Rentenversicherungsträger auch kein Anlass sein, zu prüfen, ob sich möglicherweise Ihr Leistungsvermögen verbessert hat. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute für die Zukunft.