Kindererziehungszeiten können nur für die ersten 3 Lebensjahre eines Kindes anerkannt werden, Kinderberücksichtigungszeiten nur für die ersten 10 Lebensjahre. Ihre Idee, die Kindererziehungszeiten strategisch dem Vater Ihrer Kinder zuzuordnen, wird sich kaum umsetzen lassen. Wenn der Vater die Kinder nicht überwiegend erzogen hat, können ihm die Erziehungszeit nur zugeordnet werden, wenn eine entsprechende fristgemäße übereinstimmende Erklärung abgegeben wurde. Die solche Erklärung kann nur rückwirkend für max. 2 Kalendermonate abgegeben werden. Da Ihr zweites Kind das 3. Lebensjahr bereits seit einigen Monaten vollendet hat, ist die Erklärungsfrist für die Kindererziehungszeiten bereits abgelaufen. Eine Erklärung zugunsten des Vaters wäre nur noch für die Berücksichtigungszeiten möglich.