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Experten-Antwort

Pflegende Angehörige und Erziehungszeiten für eigene Kinder

von Esmeralda13.02.2025 | 10:54
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8 Antworten

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Guten Tag, ich pflege seit ein paar Jahren meine Pflegebedürftigen Eltern und schwerbehinderten Bruder. Mit den Rentenbeiträgen der Pflegekasse komme ich über die Beitragsbemessungsgrenze und arbeite auch noch 15 Stunden für ein sehr gutes Gehalt - sprich ich bin derzeit ohne weiteres über der Beitragsbemessungsgrenze. Jetzt habe ich aber noch 2 Kleinkinder im Alter von inzwischen 5 und 3,5 Jahren. Wie sieht es da mit den Erziehungszeiten aus? Angenommen im nächsten Jahr komme ich nicht mehr an die Beitragsbemessungsgrenze weil meine Eltern ggf. versterben. Kann ich mir eigentlich aussuchen in welchen Jahren ich die Erziehungszeiten angerechnet bekommen möchte? Sprich bis meine Kinder 10 Jahre alt sind? Oder muss es zwingend in den ersten 3 Jahren erfolgen, denn dann hätte ich im Prinzip nichts davon, da ich über der Beitragsbemessunsgrenze lag? Oder wie ist es wenn ich nur knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze liege kann ich die Zeiten so aufteilen, dass ich das max. rausholen kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Kindererziehungszeiten können nur für die ersten 3 Lebensjahre eines Kindes anerkannt werden, Kinderberücksichtigungszeiten nur für die ersten 10 Lebensjahre. Ihre Idee, die Kindererziehungszeiten strategisch dem Vater Ihrer Kinder zuzuordnen, wird sich kaum umsetzen lassen. Wenn der Vater die Kinder nicht überwiegend erzogen hat, können ihm die Erziehungszeit nur zugeordnet werden, wenn eine entsprechende fristgemäße übereinstimmende Erklärung abgegeben wurde. Die solche Erklärung kann nur rückwirkend für max. 2 Kalendermonate abgegeben werden. Da Ihr zweites Kind das 3. Lebensjahr bereits seit einigen Monaten vollendet hat, ist die Erklärungsfrist für die Kindererziehungszeiten bereits abgelaufen. Eine Erklärung zugunsten des Vaters wäre nur noch für die Berücksichtigungszeiten möglich.

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7 Antworten

Wunschkonzertam 13.02.2025 | 11:31
Die Zeiten der Kindererziehung können nicht variabel in Anspruch genommen werden,/ berücksichtigt werden- auch dann nicht wenn Beitragsbemessungsgrenze bereits erreicht wurde. Für die Rentenhöhe zählen die ersten 3 Jahre nach der Geburt eines Kindes.
Esmeraldaam 13.02.2025 | 11:36
ganz verstehe ich es dann aber nicht. Da ich 10 Jahre Zeit habe. Ansonsten würde ja Geburtsurkunden reichen bzw. die Geburt erfolgt ja automatisch. Und was soll der Ton "Wunschkonzert" es ist eine ganz normale Frage gewesen. Und natürlich schaue ich wo ich für mich das Beste rausholen könnte, was total legitim ist. Und sollte die Beiträge für mich verfallen, da ich über der Beitragsbemessungsgrenze lag werden die Erziehungszeiten eben meinem Mann übertragen.
Fliederam 13.02.2025 | 12:01
Die 10 Jahre beziehen sich auf die sogenannten Kinderberücksichtigungszeiten, die nicht mit einer Beitragszahlung/fiktion verbunden sind, sondern nur dafür sorgen, dass die ersten 10 Lebensjahre des Kindes für die erziehende Person anders bewertet werden. Wenn die 3 Jahre Kindererziehungszeiten sich bei zwei Kindern überschneiden, werden die Zeiten übrigens aneinenader gehängt und man hat keine EInbußen.
Esmeraldaam 13.02.2025 | 12:23
Danke, ich konnte es eben auch nachlesen. D.h. damit wir nicht leer ausgehen, macht es tatsächlich nur Sinn die Erziehungszeiten auf meinen Mann zu übertragen. Dann müssen wir die Rentenpunkte taktisch eben so verteilen wie es irgendwie zulässig ist, damit die Rentenansprüche nicht gekappt werden. Die Rentenpolitik in Deutschland ist echt nicht so das gelbe vom Ei. Beamter müsste man sein ;-)
KEZam 13.02.2025 | 12:23
Zitat von Esmeralda anzeigenausblenden
Man merkt aber, dass Sie eigentlich gar nichts verstehen. Nur für die ersten 3 Jahre erhalten Sie bewertete Kindererziehungszeiten. Wenn Sie in dieser Zeit schon so über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, entfällt diese zusätzliche Bewertung. Eine Verschiebung in einen anderen Zeitraum ist nicht möglich. Wenn Sie das jetzt immer noch nicht verstanden haben oder verstehen wollen, vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin, wo man Ihnen dann alles noch anhand Ihres Versucherungskontos erläutern kann.
Schadeam 13.02.2025 | 13:31
Da beide Kinder bereits älter als 3 Jahre sind, kann die Kindererziehungszeit nur dann Ihrem Mann zugeordnet werden, wenn dieser damals überwiegend die Erziehung geleistet hat. Frei wählbar oder beliebig verschiebbar ist das nicht. War er Arbeitnehmer in Vollzeit und Sie hatten nur 15 Wochenstunden als Arbeitnehmerin, wird Ihnen dieser Nachweis der überwiegenden Erziehung durch den Mann nicht gelingen.
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