Da das Pflegegeld nicht als Einkommen gewertet wird und die Rentenansprüche nicht beeinflusst, besteht für Sie auch keine Mitteilungspflicht.
Sie können lediglich die Feststellung des Pflegegrades dem Rentenversicherungsträger mitteilen um die zusätzliche Einschränkung Ihres Leistungsvermögens in einem rentenrechtlich relevanten Ausmaß nachzuweisen. Dies hätte aber nur einen Sinn beim Bezug einer befristeten oder teilweisen Erwerbsminderungsrente.
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