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Pflegerente bei Erwerbsunfähigkeit

von methusalem27.05.2010 | 09:41
1076 Ansichten
3 Antworten
Unser Senioren- und Behindertenbeirat wird gefragt: ein Bürger ist mit 52 Jahren erwerbsunfähig und bezieht EU-Rente. Er pflegt seine schwer behinderte Mutter, die Pflegekasse entrichtet für ihn Versicherungsbeiträge. Jetzt - inzwischen 61-jährig - bekommt er Altersrente, aber offensichtlich ohne Anrechnung der Pflege. Ist das ok?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.05.2010 | 11:24

Altersrentner ( außer Bezieher einer Teilrente) sind versicherungssfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung. Rentenversicherungsbeiträge werden daher aufgrund der Pflegetätigkeit von der Pflegekasse nicht mehr gezahlt. Die Beiträge , die bis zum Rentenbeginn entrichtet worden sind, werden bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt.

2 Antworten

Drexler Ernstam 27.05.2010 | 11:18
Die durch die Pflege erworbenen Rentenanwartschaften sind mit Sicherheit von der RV mit einberechnet worden. Nur " frisst " die Zurechnungszeit der EM-Rente ( vom Eintritt der EM bis zum 60. Lebensjahr ) , diese durch die Pflege erworbenen neuen Rentenanwartschaften - sehr häufig - wieder auf, sodass eben keine höhere Altersrente gezahlt wird. Nur weil man während einer EM-Rente neue Anwartschaften erwirbt ( durch Arbeit oder Pflege ) , heisst dies noch längst nicht, das dadurch die spätere Altersrente dann höher ausfällt als die EM-Rente. Außerdem sind die von der Kasse abgeführten Pflegebeiträge ( besonders in Pflegestufe I und II ) sehr gering und machen den Kohl nicht fett - wie es so schön heisst. Es erfolgt also immer eine Verrechnung/Gegenrechnung zwischen der Zurechnungszeit der EM-Rente und den neu erworbenen Ansprüchen. Sind die Entgeldpunkte der Zurechnungszeit höher als die durch die Pflege erworbenen Punkte, erhöht sich die Altersrente eben nicht.
Skatrentneram 27.05.2010 | 11:01
Nein, die Beiträge die bis zum Monat vor Eintritt in die Altersrente entrichtet wurden müssen bei der Berechnung mit berücksichtigt werden. Sollte diese nicht geschehen sein, würde ich bei der Rentenversicherung Widerspruch einlegen und um eine Neuberechnung verlangen. Ab Beginn der Altersrente werden von der Pflegekasse keine Beiträge mehr entrichtet, falls der Pflegekasse mitgeteilt wurde dass eine Altersrente bezigen wird.
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