Altersrentner ( außer Bezieher einer Teilrente) sind versicherungssfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung. Rentenversicherungsbeiträge werden daher aufgrund der Pflegetätigkeit von der Pflegekasse nicht mehr gezahlt. Die Beiträge , die bis zum Rentenbeginn entrichtet worden sind, werden bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt.