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Pflegestufe 1

von Marie13.01.2012 | 13:15
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin die Pflegeperson von meiner Schwiegermutter. Sie ist sehr behindert, aber erst in Stufe 1. Meine Frage, gibt es auch bei Stufe 1 schon etwas zu meiner Rente,da ich ja nicht voll arbeiten kann? Können mein Mann und ich jetzt nicht mehr in Urlaub fahren? Oder gibt es irgendwelche Möglichkeiten? Bekommen wir von der Krankenkasse einen Zuschuss betreff Einlagen,usw.? Danke für Auskunft

3 Antworten

öhaam 13.01.2012 | 13:38
wenn Sie mehr als 14 Std./Woche pflegen (objektive Notwendigkeit) und selbst nicht mehr als 30 Std./Woche anderweitig erwerbstätig sind werden Sie in der GRV (ggf. zusätzlich zur bisherigen Beschäftigung) pflichversichert - § 3 SGB VI Die Pflegekasse meldet dies an Ihre Rentenversicherung - Achtung beim 'Aufteilen' der notwendigen Pflegezeit auf mehrere Pflegepersonen! Bei urlaubsbedingter Abwesenheit ggf. einen mobilen Pflegedienst ode die Kurzzeitpflege nutzen - in dieser Zeit gibt aber keine Rentenbeiträge! Mehraufwand für den Pflegling bitte mt der Kranken- bzw. Pflegekasse klären und dort abrechnen. Googeln Sie doch mal, ob es bei Ihnen in der Nähe ein kostenloses Beratungsangebot für pflegende Angehörige gibt - dort wird man Ihnen (fast) alle Fragen in Bezug auf Ihre örtlichen Gegebenheiten beantworten können!
Krämersam 13.01.2012 | 18:09
" Für die Zahlung von Rentenbeiträgen für Ihre Pflegetätigkeit können Sie sich auch selbst an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen wenden. Diese sendet Ihnen den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ zu, den Sie bitte ausfüllen, und erhält somit weitere notwendige Informationen, um gegebenenfalls die Beitragszahlung an die Rentenversicherung aufnehmen zu können. Diesen Fragebogen erhalten Sie jedoch nur bei der Pflegekasse und nicht bei der Deutschen Rentenversicherung. " So erhöht Pflege die Rente : Auf der Basis einer rentenversicherungspflichtigen Pflegetätigkeit im gesamten Jahr 2010 ergeben sich derzeit (bis 30. Juni 2011) folgende monatliche Rentenzahlbeträge: Pflegestufe I – erheblich pflegebedürftig Mindestpflegeumfang (Std./Woche) = 14 Rentenzahlbetrag West/Monat = 6,95 EUR Rentenzahlbetrag Ost/Monat = 6,22 EUR Und natürlich können Sie als Pflegeperson auch mal in Urlaub fahren. Dann müssen Sie entweder einen ambulanten Pflegedienst beauftragen - eine sog. Verhinderungspflege - , falls es reicht das 3-4 x pro Tag jemand nach dem rechten schaut. Bei "nur" Pflegestufe I sollte Sie sich eigentlich noch weitgehend mit mehrmaliger ambulanter Unterstützung pro Tag noch selbst versorgen können. Wenn nicht, muss ihre Schwiegermutter für die Zeit ihres Urlaubs in eine stationäre Kurzzeitpflege. Die Kosten übernimmt in jedem Fall die Pflegekasse. Natürlich auch hier wieder nur auf Antrag und für max. 28 Tage pro Jahr. http://www.pflegewiki.de/wiki/Kurzzeitpflege
Marieam 13.01.2012 | 19:09
Danke Ihnen Krämers für Ihre Mühe. Schönes Wochenende
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