Aus der Schilderung können wir den konkreten Sachverhalt nicht ableiten. Wir bitten Sie sich an Ihre Pflegekasse zu wenden und ggf. einen Überprüfungsantrag zustellen. Zumindest sollten Sie sich den Sachverhalt nochmals verständlich und detailliert erklären lassen.
Sofern rentenrechtliche Fragen offen bleiben empfehlen wir Ihnen unter Vorlage des fraglichen Widerspruchsbescheides bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vorzusprechen. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.