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Experten-Antwort

Pflegetätigkeit, Rentenpunkte

von Evelyn Meier02.03.2026 | 08:40
153 Ansichten
5 Antworten

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Danke für die hilfreichen Antworten. Leider konnte ich meine Antwort nicht drunter setzen , weil irgendwie es technisch nicht möglich ist es ist richtig : Seit 1991 bezog ich bis 11/2024 eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht. Das bedeutet, da ja dann keine Beiträge mehr bezahlt wurden So habe ich es jetzt verstanden, aufgrund dieses Sachverhaltes ist es ziemlich ausgeschlossen, daß ich noch nachträglich eine Rentenerhöhung aufgrund 5J. Pflegetätigkeit erhalten werde, obwohl die Pflegekasse ja 5 J. für mich Beiträge geleistet hat.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Evelyn,

 

ob Sie eine Erhöhung bekommen oder nicht, kann ich in diesem Forum leider nicht beantworten.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger oder an Ihre nächste Beratungsstelle.

Dort kann man sich Ihren Bescheid im Detail nochmal anschauen und Ihnen mitteilen, wie sich die Pflegepunkte auf Ihre Rente auswirken.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Internaam 02.03.2026 | 10:19
Man fragt sich nur immer wieder, wenn jemand voll erwerbsgemindert ist wie dann die schwere Pflegetätigkeit geschafft wird
Evelyn Meieram 02.03.2026 | 10:32
das ist eine gute Frage, ich bin froh daß ich das überlebt habe .. mit Hilfe von Pflegediensten und Nachbarn wurden diese schweren Jahre einigermassen bewältigt, da die hochbetagte Mutter( wurde 99 !) nicht ins Pflegeheim wollte...... Ich habe nicht mal Pflegegeld dafür erhalten, weil das Pflegegeld dringend zur kleinen Rente meiner Mutter benötigt worden ist deshalb würde ich mich über eine bisschen Rentenerhöhung für diese harten Jahre nachträglich freuen
Aliasam 02.03.2026 | 11:23
Maximiliane hat sich den nächsten Aliasnamen zurechtgebastelt!
Trolljägeram 02.03.2026 | 12:14
Leider reagieren die Administratoren nur unzureichend auf derartige Forentrolle.
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