Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Pflegeversicherungsbeitrag

von Lupo04.02.2011 | 16:32
2882 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Im Rentenbescheid steht: Pflegeversicherungsbeitrag 2,2% (kein Nachweis der Elterneigenschaft) da ich aber Kinder habe, Widerspruch bei DRV erforderlich? wie muss ich die Elterneigenschaft nachweisen? ist die Krankenkasse zuständig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Erklärung zur Elterneigenschaft ( Formular R 830) kann in einer Auskunfts- und Beratungsstelle erfolgen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Die Bestätigung kann auch bei einer Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung –beim Versicherungsamt- erfolgen. Mit der Geburtsurkunde im Original oder dem Familienstammbuch kann dann unter Punkt 4 im Vordruck ein Bestätigungsvermerk erfolgen. Nach Weiterleitung an Ihren Rentenversicherungsträger erfolgt eine Neuberechnung der Rente (mit Elterneigenschaft).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Lupoam 07.02.2011 | 16:21
Ich habe die Kopien der Geburtsurkunden + R830 an die DRV per Brief geschickt. Wird daraufhin die Neuberechnung veranlasst?
-_-am 07.02.2011 | 20:27
:P Ja.
-_-am 04.02.2011 | 18:34
:P Die Krankenkasse ist nicht zuständig. Widerspruch müssen Sie nicht einlegen. Füllen Sie das Formular R830 aus, das Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… finden. Lassen Sie die Elterneigenschaft unter 4. bestätigen und senden Sie das Formular der Deutschen Rentenversicherung. Sie können auch Kopien oder Originale der Urkunden beilegen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen, des VDR und der BfA haben sich auf ihrer Besprechung am 13./14.09.2005 unter TOP 9 i. V. m. TOP 7 der Besprechung der Spitzenverbände vom 05./06.04.2006 darauf verständigt, dass in den Fällen, in denen die Elterneigenschaft bei Rentenbeginn bereits vorliegt, für den Beginn der 3 -Monatsfrist der Rentenbeginn maßgebend ist. Für den Fall einer rückwirkenden Rentenfeststellung kann der Nachweis darüber hinaus vor Eintritt der Unanfechtbarkeit des Rentenbescheides für eine Berücksichtigung ab Rentenbeginn vorgelegt werden. Wer nicht nachweist, dass er ein Kind hat, gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem der Nachweis erbracht wird, als kinderlos und muss den Beitragszuschlag tragen. Erfolgt die Vorlage des Nachweises innerhalb von drei Monaten nach der Geburt eines Kindes, gilt der Nachweis mit Beginn des Monats der Geburt als erbracht, ansonsten wirkt der Nachweis ab Beginn des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Nachweis erbracht wird. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026