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Experten-Antwort

Pflegezeit, Krankengeld oder Rente

von Regentropfen14.03.2025 | 11:15
222 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich, 58 teilzeitbeschäftigt(50%) pflege meinen Vater der in PG2 eingestuft ist. Ich möchte nun 1/2 Jahr Pflegezeit nehmen. Im direkten Anschluss noch ein 1/2 Jahr Pflegezeit für meine Mutter die PG1 eingestuft ist. Da ich jetzt schon gesundheitlich stark belastet bin werde ich meine Arbeit nach diesem Pflegejahr nicht mehr aufnehmen und mich krank schreiben lassen. Und nach dieser 78wöchigen Krankheitsphase Vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen. (35 Jahre sind bereits erfüllt). Gibt es hier vielleicht einen Denkfehler meinerseits oder wie kann ich das aus Expertensicht am besten lösen? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.03.2025 | 13:04

Hallo Regentropfen,

 

Ihr Plan, Pflegezeit für Ihre Eltern zu nehmen und danach in Rente zu gehen, ist grundsätzlich möglich, jedoch gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten :

 

1. Pflegezeit und Familienpflegezeit :

 

Sie können bis zu 6 Monate Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz beantragen und anschließend bis zu 24 Monate Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Beide Maßnahmen sind kombinierbar, jedoch muss die Pflegebedürftigkeit der Angehörigen durch Pflegegrade nachgewiesen werden. Die Pflegezeit muß mindestens 10 Tage vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.

 

2. Arbeitsrechtliche Voraussetzungen :

 

Der Anspruch auf Pflegezeit besteht grundsätzlich nur bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Für die Familienpflegezeit gilt dies ab 26 Beschäftigten. Während der Familienpflegezeit müssen Sie grundsätzlich 15 Stunden pro Woche arbeiten.

 

3. Rente und Krankheitsphase :

 

Während der Pflege erhalten Sie Rentenpunkte von der Pflegekasse, sofern Sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und selbst nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich einer Haupterwerbstätigkeit nachgehen. Allerdings zahlt die Pflegekasse die Beiträge für Sie als Pflegeperson in die gesetzliche Rentenversicherung erst ab Vorliegen eines Pflegegrades 2. Da dies nach Ihren Angaben bei Ihrer Mutter nicht der Fall ist, würde die Pflegekasse für die Pflege Ihrer Mutter keine Beiträge zahlen, es sei denn es tritt zwischenzeitlich bei ihr eine Verschlechterung ein, so dass sie dann bei Beginn der Pflege durch Sie auch mindestens Pflegegrad 2 hat. Letztendlich müssen Sie, um als Pflegeperson für Ihre Eltern mit der daraus begründenden Rentenversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt zu werden, einen Antrag bei der Pflegekasse Ihrer Eltern stellen, da diese darüber entscheidet.

 

3. Renteneintritt :

 

Sofern nach Beendigung der von Ihnen geplanten Pflegezeit Ihrer Eltern die Voraussetzungen für einen Eintritt in die Altersrente vorliegen, sind die Beantragung der Rente und der Bezug danach auch nahtlos möglich. Es kann aber auch sinnvoll sein, schon vorher in die vorgezogene Altersrente-gegebenenfalls mit Abschlägen und parallel zur Rente -zu gehen, sofern die Voraussetzungen bei Ihnen dafür gegeben sind.

 

Wir empfehlen Ihnen hierzu zeitnah bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

8 Antworten

Schadeam 14.03.2025 | 11:21
Sie wissen aber schon, dass eine Altersrente erst ab 62 möglich ist? Also in 4 Jahren. So ganz perfekt scheint mir Ihr Zeitplan nicht zu sein, ganz zu schweigen von der Frage wie man es heute planen kann in einem Jahr dann für 78 Wochen arbeitsunfähig zu sein - sind Sie Hellseher?
Renteam 14.03.2025 | 12:18
Ich bin grundsätzlich kein Freund davon, dass Sozialsystem auszunutzen. Diese Frage ist eher an die Krankenkasse zu richten, da die rentenrechtlichen Voraussetzungen ja scheinbar erfüllt sind.
Oh Mannam 14.03.2025 | 12:37
Da sind schon mehrere Denkfehler in Ihren Vorstellungen und es ist nicht Aufgabe der Experten hier im Forum, merkwürdige Konstellationen, wie eine zukünftig "geplante" Krankheitsphase ernsthaft zu kommentieren.
Die ganze „Konstruktion“am 14.03.2025 | 13:18
ist ein Denkfehler und mehr als fragwürdig.
Mimimiam 14.03.2025 | 13:37
Er will sich krankschreiben lassen, obwohl er gar nicht mehr über den Arbeitgeber krankenversichert ist. Viel Spaß dabei!
Ihr Kopf dient nur dazu, dass es Ihnen nicht in den Hals regnet?am 14.03.2025 | 14:22
Ihre Milchmädchenrechnung klemmt hinten und vorne. Und wieso glauben Sie, dass irgendjemand Sie 78 Wochen lang krankschreiben würde, damit Sie geschmeidig in die Rente flutschen können?,Und das erst beginnend in einem Jahr? Einen solchen Arzt, der sich mindestens 16 Monate von Ihrer Krankenkasse von professionellen Krankenkassen-Drückerkolonnen (aka "Fallmanagern") massivst nerven und belästigen liese, werden Sie nur sehr, sehr, sehr schwer finden. Und nach serh wenigen Monaten würde Sie die Krankenkasse dann sowieo in eine Reha zwingen. Träumen Sie weiter und belästigen Sie Ihre Mitmenschen nicht mit Ihren asozialen und wirren "Plänen".
So einfach ...?am 14.03.2025 | 15:28
So einfach bekommen Sie die EM-Rente nicht nachgeworfen. Wer wirklich krank ist, findet 78 Wochen AU oder länger nicht erstrebenswert und würde sicher gerne tauschen . Vor der Bewilligung einer EM-Rente steht zunächst das Antragsverfahren - egal ob über eine Reha oder direkt über einen Rentenantrag - der Weg dorthin ist nicht unbedingt ohne Hürden. Was die Pflege ihrer Eltern anbetrifft: PG 1 wirkt sich nicht auf ihre Rentenhöhe aus .
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