Hallo Regentropfen,
Ihr Plan, Pflegezeit für Ihre Eltern zu nehmen und danach in Rente zu gehen, ist grundsätzlich möglich, jedoch gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten :
1. Pflegezeit und Familienpflegezeit :
Sie können bis zu 6 Monate Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz beantragen und anschließend bis zu 24 Monate Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Beide Maßnahmen sind kombinierbar, jedoch muss die Pflegebedürftigkeit der Angehörigen durch Pflegegrade nachgewiesen werden. Die Pflegezeit muß mindestens 10 Tage vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.
2. Arbeitsrechtliche Voraussetzungen :
Der Anspruch auf Pflegezeit besteht grundsätzlich nur bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. Für die Familienpflegezeit gilt dies ab 26 Beschäftigten. Während der Familienpflegezeit müssen Sie grundsätzlich 15 Stunden pro Woche arbeiten.
3. Rente und Krankheitsphase :
Während der Pflege erhalten Sie Rentenpunkte von der Pflegekasse, sofern Sie mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und selbst nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich einer Haupterwerbstätigkeit nachgehen. Allerdings zahlt die Pflegekasse die Beiträge für Sie als Pflegeperson in die gesetzliche Rentenversicherung erst ab Vorliegen eines Pflegegrades 2. Da dies nach Ihren Angaben bei Ihrer Mutter nicht der Fall ist, würde die Pflegekasse für die Pflege Ihrer Mutter keine Beiträge zahlen, es sei denn es tritt zwischenzeitlich bei ihr eine Verschlechterung ein, so dass sie dann bei Beginn der Pflege durch Sie auch mindestens Pflegegrad 2 hat. Letztendlich müssen Sie, um als Pflegeperson für Ihre Eltern mit der daraus begründenden Rentenversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt zu werden, einen Antrag bei der Pflegekasse Ihrer Eltern stellen, da diese darüber entscheidet.
3. Renteneintritt :
Sofern nach Beendigung der von Ihnen geplanten Pflegezeit Ihrer Eltern die Voraussetzungen für einen Eintritt in die Altersrente vorliegen, sind die Beantragung der Rente und der Bezug danach auch nahtlos möglich. Es kann aber auch sinnvoll sein, schon vorher in die vorgezogene Altersrente-gegebenenfalls mit Abschlägen und parallel zur Rente -zu gehen, sofern die Voraussetzungen bei Ihnen dafür gegeben sind.
Wir empfehlen Ihnen hierzu zeitnah bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung