Hallo Emil,
wir schließen uns der Antwort von Jonny an. Generell werden für Pflegepersonen bis zur Regelaltersgrenze beim Vorliegen der Voraussetzungen seitens der Pflegekasse Pflichtbeiträge in die gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt. Bei einer späteren Umwandlung in die Altersrente wird die Zurechnungszeit zu einer Anrechnungszeit. Im Rahmen der Rentenberechnung wird der Wert für diese Anrechnungszeit mit dem Wert für die Pflegezeit verglichen und der höhere dieser beiden Werte ist dann Grundlage für die Rentenberechnung.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.