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Experten-Antwort

Pflegezeiten Zuordnung

von Oskar201901.08.2019 | 12:11
161 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, ich bin selbständig tätig, Angehöriger eines verkammerten freien Berufs (Ingenieur) und gehe demnächst in Altersrente. In den ersten Jahren nach dem Studium war ich angestellt und habe in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. In den letzten Jahren habe ich auch meine Mutter gepflegt. Nun stellt sich mir den Frage, ob ich bei meinem Antrag auf Altersrente aus der GRV die Pflegezeit hier angeben soll? Sie hat aber während meiner Zugehörigkeit zur Versicherungskammer stattgefunden. Vorab vielen Dank, viele Grüße Oskar

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Oskar 2019,

ist eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson wegen einer Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, kann sie beantragen, dass die Beiträge für die Dauer der Pflegetätigkeit an die berufsständische Versorgung gezahlt werden. Dies gilt auch für selbständig Tätige, die als Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen die Voraussetzungen für eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen würden.

Wurde dies im Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen beantragt, erfolgt die Beitragszahlung an die Versorgungseinrichtung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Oskar2019am 01.08.2019 | 14:54
Herzlichen Dank :-)
Oskar2019am 01.08.2019 | 14:54
Herzlichen Dank :-)
Deutsche Rentenversicherung
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