Hallo Kokomiko,
treffen Zeiten einer "versicherten Tätigkeit" (= Beitragszeit) mit Zeiten einer schulischen Ausbildung (=Anrechnungszeit) zusammen, spricht man von sogenannten "beitragsgeminderten Zeiten".
Für beitragsgeminderte Zeiten wird ein Zuschlag an Entgeltpunkten so ermittelt, dass mindestens der Wert erreicht wird, den diese Zeiten jeweils als beitragsfreie Zeiten oder als Zeiten wegen einer beruflichen Ausbildung erhalten hätten.
Es erfolgt also eine Bewertung wie bei den beitragsfreien Zeiten. Anschließend wird der Wert, den diese Zeiten als Beitragszeit erhalten haben, abgezogen. Ein danach noch vorhandener positiver Wert stellt den Zuschlag an Entgeltpunkten dar. Es erfolgt also keine Addition der Entgeltpunkte.
Nein, diese Zeiten/Rentenpunkte werden nicht addiert. Aber wenn Sie Zeiten parallel als Ausbildungszeiten und Pflichtbeitragszeiten eingetragen habe, können diese als beitragsgeminderte Zeiten gelten.
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