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Experten-Antwort

Pflichbeitragszeit und schulische Ausbildung parallel

von Kokomiko04.01.2024 | 14:34
149 Ansichten
4 Antworten
S.g.D.u.H. - die Antworten habe ich gelesen, dazu meine Fragen: 1. rvRecht SGB 6 > §§58-75 > §58 > §58 SGB VI Anrechnungszeiten # 6 Zeiten einer schulischen Ausbildung... Wie vereinbaren sich Ihre Äußerungen mit der Ausführung in Ihrem rvRecht Portal, dass : Zeiten einer schulischen Ausbildung "neben" einer versicherten Tätigkeit.. einzustufen sind? Impliziert nicht schon dies, dass diese Zeiten respektive die rentenpunkte zu addieren sind? 2. Bundesdrucksache 14/4375, Seite 53, "zu Nummer 2 (§ 58 SGB VI)" Hier wird ausgeführt, dass Pflichtbeitragszeiten erhalten bleiben und die Fachschulzeiten als Anrechnungszeiten aufgewertet werden. Bitte erklären Sie die Zusammenhänge mfg Kokomiko

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.01.2024 | 09:42

Hallo Kokomiko,
treffen Zeiten einer "versicherten Tätigkeit" (= Beitragszeit) mit Zeiten einer schulischen Ausbildung (=Anrechnungszeit) zusammen, spricht man von sogenannten "beitragsgeminderten Zeiten". 
Für beitragsgeminderte Zeiten wird ein Zuschlag an Entgeltpunkten so ermittelt, dass mindestens der Wert erreicht wird, den diese Zeiten jeweils als beitragsfreie Zeiten oder als Zeiten wegen einer beruflichen Ausbildung erhalten hätten.
Es erfolgt also eine Bewertung wie bei den beitragsfreien Zeiten. Anschließend wird der Wert, den diese Zeiten als Beitragszeit erhalten haben, abgezogen. Ein danach noch vorhandener positiver Wert stellt den Zuschlag an Entgeltpunkten dar. Es erfolgt also keine Addition der Entgeltpunkte.

3 Antworten

Sebastianam 04.01.2024 | 18:40
Nein, diese Zeiten/Rentenpunkte werden nicht addiert. Aber wenn Sie Zeiten parallel als Ausbildungszeiten und Pflichtbeitragszeiten eingetragen habe, können diese als beitragsgeminderte Zeiten gelten.
Trolljägeram 04.01.2024 | 22:05
Sebastian schrieb

Nein, diese Zeiten/Rentenpunkte werden nicht addiert. Aber wenn Sie Zeiten parallel als Ausbildungszeiten und Pflichtbeitragszeiten eingetragen habe, können diese als beitragsgeminderte Zeiten gelten.

Vertrauen Sie nicht den Antworten dieses unwissenden Forentrolls, der nur Verwirrung stiften will Warten Sie besser auf die Expertenantwort.
Sebastianam 05.01.2024 | 01:08
Trolljäger schrieb

Vertrauen Sie nicht den Antworten dieses unwissenden Forentrolls, der nur Verwirrung stiften will Warten Sie besser auf die Expertenantwort.

Achten Sie nicht auf "Trolljäger". Das ist ein User, der hier ständig gegen die Nutzungsbedingungen verstößt und andere diskreditiert. Aber natürlich sollten Sie auch die Expertenantwort zur Kenntnis nehmen. Die kommt bestimmt bald.
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