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Experten-Antwort

Pflicht zur Gruppentherapie

von Claudia04.05.2026 | 13:05
281 Ansichten
3 Antworten
Hallo, Ich befinde mich aktuell zur Medizinischen Rehabilitation in einer psychosomatischen Klinik. Ist es richtig, dass nicht die Klinik, sondern die DRV verlangt, dass jeder Patient an einer Gruppentherapie teilnimmt auch wenn sich dadurch der Gesundheitszustand verschlechtert? Mir selbst geht es mit Gruppentherapien immer sehr viel schlechter, da ich mit meinen eigenen Gedanken und Problemen schon überlastet bin. Mein behandelnder Arzt meinte, dass wenn ich keine Gruppentherapie beitreten würde, meine Reha sofort beendet werden würde. Können Sie mir sagen wo ich das nachlesen kann oder ob das so stimmt? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.05.2026 | 13:18

Hallo Claudia,

 

grundsätzlich sind Sie im Rahmen des § 62 SGB I bei Sozialleistungen zur Mitwirkung verpflichtet. Eine Rehabilitationsmaßnahme zielt i.S.d. § 9 SGB VI darauf auf ab ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern. Eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes durch Gruppentherapie ist sicherlich nicht im Sinne einer Rehaleistung. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert ihre individuelle Situation Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger darzulegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Falsch hieram 04.05.2026 | 13:14
Was soll diese Frage in einem anonymen Forum? Das müssen Sie mit den Ärzten und ggf. der Klinikverwaltung der Rehaklinik klären. Wenn man Sie tatsächlich nach Hause schickt, wenn Sie keine Gruppentherapie mitmachen (zum Beipiel mit der Begründung: Verletzung der Mitwirkungspflicht), dann ist da eben so. Oder was wollen Sie dagegen machen? Sich am Bett festbinden? Und was nützt es Ihnen da, irgendetwas irgendwo nachzulesen? Zur rechlichen Lage müssen Sie einen Fachanwalt befragen oder einen Sozialdienst wie VdK oder SoVD. Das wird aber so kurzfristig wohl kaum machbar sein. PS. und ja, eine Reha ist kein Wunschkonzert und kann auch manchmal sehr anstrengend sein.
Jessieam 05.05.2026 | 08:41
Jede Klinik hat ein Behandlungskonzept. Diese Konzept wird so gestaltet, dass es den Anforderungen der DRV entspricht. Und ja bei einer psychosomatische Reha gehören Gruppen- und Einzeltherapien zu den Vorgabe der DRV.
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