Hallo Reinhard,
Sie wurden vermutlich von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Stellung eines Reha-Antrages aufgefordert. Das heißt, dass die Krankenkasse Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat.
In dem Antrag auf Rehabilitation können Sie natürlich auch nur eine Wunschklinik angeben. Sollte diese nicht belegungsfähig sein, ist das weitere Verfahren Ihrerseits mit z.B. Wahl einer anderen Klinik, Verschiebung des Aufnahmetermins in der Klinik usw. immer von der Zustimmung Ihrer Krankenkasse abhängig.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse welche Auswirkungen Ihr Handeln auf die Zahlung Ihres Krankengeldes haben kann.
Die DRV stellt keine 10 Wochen Fristen. Die Aufforderung kommt wohl eher von der Krankenkasse. Also JETZT einfach den Antrag stellen. Ob mit 1, 2, 3 oder auch keiner Wunschklinik, ist egal. Hauptsache, der Antrag wurde fristgerecht gestellt. Ansonsten stellt die KK das Krankengeld sofort ein.
Wenn dann die Wunschklinik immer noch nicht bewilligt wurde, dann kannst du ja immer noch Widerspruch einlegen.
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