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Experten-Antwort

Pflichtantrag Reha

von Reinhard16.11.2023 | 22:37
221 Ansichten
5 Antworten
Hallo zusammen, mir wurde von der Deutsch. Rentenversicherung eine Frist von 10 Wochen gestellt einen Reha-Antrag zu stellen. Der werde ich nachkommen. Bei den Rehaklinken habe ich eine starke Wunschklinik, sonst keine, die ich auch nur aufführen wollen würde. Meine Fragen an euch: 1. Kann ich nur diese eine Wunschklinik in meinem Antrag angeben oder gilt mein Antrag dann nicht als vollständig gestellt, da ich nicht 3 Kliniken angegeben habe (ich wurde ja dazu verpflichtet)? 2. Kann ich trotz Pflichtantrag versuchen in meine Wunschklinik zu kommen, indem ich Widerspruch einlege, sollte ich beim ersten Anlauf kein Glück haben? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.11.2023 | 10:16

Hallo Reinhard,

 

Sie wurden vermutlich von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Stellung eines Reha-Antrages aufgefordert. Das heißt, dass die Krankenkasse Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat.

In dem Antrag auf Rehabilitation können Sie natürlich auch nur eine Wunschklinik angeben. Sollte diese nicht belegungsfähig sein, ist das weitere Verfahren Ihrerseits mit z.B. Wahl einer anderen Klinik, Verschiebung des Aufnahmetermins in der Klinik usw. immer von der Zustimmung Ihrer Krankenkasse abhängig. 

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse welche Auswirkungen Ihr Handeln auf die Zahlung Ihres Krankengeldes haben kann.

4 Antworten

.am 17.11.2023 | 00:03
Die DRV stellt keine 10 Wochen Fristen. Die Aufforderung kommt wohl eher von der Krankenkasse. Also JETZT einfach den Antrag stellen. Ob mit 1, 2, 3 oder auch keiner Wunschklinik, ist egal. Hauptsache, der Antrag wurde fristgerecht gestellt. Ansonsten stellt die KK das Krankengeld sofort ein. Wenn dann die Wunschklinik immer noch nicht bewilligt wurde, dann kannst du ja immer noch Widerspruch einlegen.
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