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Experten-Antwort

Pflichtbeiträge RV durch Krankengeld

von StefanieC13.10.2020 | 18:40
236 Ansichten
1 Antworten
Hallo, ich habe eine Frage bzgl. der Anrechnung von Krankengeldzahlung als Pflichtbeitrag in der Rentenversicherung. Da es bei mir eventuell auf die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente hinausläuft, möchte ich wissen, was genau der Passus bedeutet, dass "im letzten Jahr vor Beginn der Krankengeldzahlung Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestanden haben muss". Ich habe in dem Jahr vor Beginn meiner Krankengeldzahlung durch einen Jobwechsel eine Lücke von 6 Wochen, in der ich keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt habe, da ich von einem 450€ Job in einen sozialversicherungspflichtigen Job gewechselt habe und somit zwischendurch kein ALG beziehen konnte. Somit war ich nicht komplett ein Jahr vor Beginn der Krankengeldzahlung versicherungspflichtig bzgl. der Rentenversicherung. Werden dann meine Rentenversicherungsbeiträge, die ich durch das Krankengeld geleistet habe, überhaupt berücksichtigt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.10.2020 | 09:59

Hallo StefanieC,

nach Ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass bei Ihnen aus dem Krankengeld auch Pflichtbeiträge entrichtet wurden, im Zweifel können Sie gern bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.

Wenn bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt, wird der sogenannte Leistungsfall festgelegt, also der Zeitpunkt, seit dem die Erwerbsminderung besteht. Für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente werden unter anderem in den letzten 5 Jahren vor diesem Leistungsfall insgesamt 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen (= 36 Monate) benötigt. Hier werden schlicht alle Beitragsmonate zusammengezählt, die in diesem Zeitraum liegen. Dazu gehören auch Beiträge, die wegen des Bezugs von Krankengeld an die DRV gezahlt worden sind.

Alles Gute!

0 Antworten

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