Ob Sie im Ausland versicherungspflichtig sind, beurteilt sich voraussichtlich nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem Sie arbeiten.
Ob und in welcher Höhe für Sie eine freiwillige Versicherung nach § 7 SGB VI in Betracht kommt und sinnvoll ist, klären Sie bitte unter Angabe des genauen Sachverhaltes mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ab. Die Höhe des mtl. Mindestbeitrages ab 01.01.2007 für die freiwillige Versicherung wurde Ihnen von „Schiko“ genannt.
Lassen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auch hinsichtlich einer evtl. Pflichtversicherung nach § 4 SGB VI beraten.