Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Pflichtbeitrag

von Pechvogel07.03.2015 | 15:57
912 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe insgesamt 539 Monate Pflichtbeitragszeiten bis zum 28.02. dieses Jahres. Nun bin ich zum 01.03. gekündigt worden und seitdem arbeitslos mit Bezug von Alg. Da diese Zeit ja nicht zu den 45 Jahren zählt, fehlt mir nur noch ein Monat. Kann ich diesen durch einen Minijob während des Bezuges von Alg. noch erreichen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pechvogel,

wenn Sie Ihren Minijob versicherungspflichtig stellen und nebenbei ALG I beziehen wird dies mit berücksichtigt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

W*lfgangam 07.03.2015 | 17:46
Hallo Pechvogel, da auch der Pflichtbeitrag aus Minijob zu den 45 Jahren mitzählt: grundsätzlich ja. Allerdings gibt es hier im Forum/von Experten noch keine eindeutigen Aussagen dazu, ob Minijob-Pflichtbeitrag _neben_ ALG-Pflichtbeitrag in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn mitzählt. Ich meine ja, aber meine Meinung zählt nicht ...warten wir das Erwachen der Experten/in am Montag ab und deren (inzwischen hoffentlich intern gefestigte) Rechtsauslegung zu dieser Kombination. Gruß w.
zeldaam 07.03.2015 | 18:16
Hallo , ich glaube, die interne Rechtsauslegung ist da schon gefestig: vgl. hier zweiter Absatz , letzter Satz: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… "Dies gilt auch, wenn Versicherte Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn bezogen haben und gleichzeitig eine geringfügige Beschäftigung ohne Befreiung von der Versicherungspflicht ausgeübt haben ............. [>>](ISRV:NI:AGFAVR 2/2014 9) Anlage 1 AF S. 6." MfG zelda
W*lfgangam 07.03.2015 | 22:24
Danke Zelda für den Hinweis. Gruß w.
Pechvogelam 08.03.2015 | 08:41
Hallo Zelda, können Sie mir mal mit richtigen Worten erklären was das bedeutet? Danke sagt Pechvogel
KSCam 08.03.2015 | 11:43
Das heißt: machen Sie für einen Monat einen Minijob und zahlen den Eigenanteil und schon sind die 45 Jahre voll. Schönes WE
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026