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Pflichtbeitrag bei 3 monatiger Sperrzeit

von wolfgang1312.03.2010 | 11:12
1712 Ansichten
12 Antworten

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Geb. 06.02.1947 Guten Tag, ich habe eine Arbeitslosensperrzeit von 3 Monaten (01.03. - 23.05.10). Ich möchte für diesen Zeitraum die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung selbst zahlen.Wo bekomme ich Informationen auf welches Konto z. B., reicht auf der Überqweisung meine V-Nr oder ä.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter "wolfgang",

den Ausführungen von "Gert" ist fast nichts mehr hinzuzufügen.

Einen Antrag auf freiwillige Versicherung (V060) können Sie auch auf den Internet-Seiten der Deutschen Rentenversicherung downloaden

(http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12376/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/01__versicherung/__DRV__Paket__Versicherung__Pflicht__Freiwillige__Versicherung.html).

Freundliche Grüße

11 Antworten

???am 12.03.2010 | 11:24
...einbringt! Wie wäre es mit einem Rentenantrag rückwirkend zum März 2010?
Amadéam 12.03.2010 | 11:21
Pflichtbeiträge können nur gezahlt werden, wenn auch Versicherungspflicht besteht. Die Sperrzeit für sich allein genommen löst keine Versicherungspflicht aus, da für diese Zeit keine SOZIALLEISTUNGEN bezogen werden, die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung auslösen. Sie sollten aber schleunigst in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV vorsprechen, ob es für Ihren individuellen Fall sinnvoll ist, FREIWILLIGE Beiträge zu entrichten - z.B. etwaige Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes wegen möglichen Eintritts von Erwerbsminderung/Berufsunfähigkeit. Auch wenn wegen der fehlenden Beiträge eine Wartezeit nicht erreicht werden kann (z.B. 35 Vers.Jahre) kann eine Beitragsentrichtung sich durchaus rentieren.
Gertam 12.03.2010 | 11:25
Hallo, Pflichtbeiträge kann man nicht einfach so zahlen. Pflichtbeiträge werden vom Arbeitsentgelt,Arbeitslosengeld,Krankengeld oder sonstigen Lohnersatzleistungen abgeführt. Sie können lediglich freiwillige Beiträge zahlen. Wenden sie sich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger,dieser wird Ihnen das entsprechende Formular zusenden,das dafür notwendig ist.
Amadéam 12.03.2010 | 12:54
...versicherungspflichtige Selbständige entrichten die Beiträge selbst.
Gertam 12.03.2010 | 13:19
...werden aus dem Arbeitseinkommen ( bei Selbstständigen gezahlt. ( spielt aber in meinen Augen für die Frage von wolfgang 13 keine Rolle )
Paulaam 12.03.2010 | 13:27
Hallo Wolfgang, ich versuche mal Ihre Situation einzuschätzen: - Sie sind inzwischen bereits 63 Jahre alt und könnten eine Altersrente bereits in Anspruch nehmen ( 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten unterstelle ich mal) - Sie haben eine Sperrzeit/Ruhenszeit von 3 Monaten - Sie haben also einen Auflösungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber - Sie sind arbeitslos und erhalten nach der Ruhenszeit Alogeld1 - Sie wollen den Rentenbeginn in die Zukunft verschieben um die Abschläge zu verringern - Sie müssen sich trotz Ihres Alters aktiv um einen Job bemühen Nun zur Frage: freiwillige Beiträge für die drei Monate (Mindestbeitrag 79,80 Euro monatlich) bringen Ihnen im Grunde gar nichts. Lassen Sie es einfach sein. Meine Empfehlung: Nehmen Sie dieses Geld machen Sie sich einen schönen Abend und gehen mit Ihrer Frau gut Essen. Paula
Amadéam 12.03.2010 | 14:39
Hier scheinen ja alle den Versicherungsverlauf von Wolfgang dem XIII. bestens zu kennen? Ein Gang zur A u. B.-Stelle halte ich für sinnvoller als ohne Kenntnis des VV´s hier flotte Ratschläge zu geben.
Gigiam 12.03.2010 | 16:11
Hallo, ich finde den Beitrag von @Agnes durchaus realistisch. Wenn @Wolfgang sich in der geschilderten Situation befindet (und er wird es doch wohl selbst einschätzen können) ist ein Gang zu einer A+B-Stelle sicherlich nicht erforderlich. So einfach ist der Weg zur A+B-Stelle nun auch nicht. So wenig ich die Äußerungen von "Falsches Forum" mag, auch der ständige Hinweis auf "lassen Sie sich in einer A+B-Stelle beraten" ist nicht immer angebracht. Vielleicht endet ja künftig jede Antwort in diesem Forum "lassen Sie sich in einer A*B-Stelle beraten" Gigi
wolfgang13am 12.03.2010 | 16:43
Ich bedanke mich bei allen die mir helfen wollten. Ich habe meine 46 Jahre Versichrungspflicht voll und bekomme ein sehr gutes Alo1Geld. Ich denke ich brauche mir wegen der 3 Monate keine Sorgen mehr zu machen, wenn ich den Tenor aller Beiträge als Leitfaden nehme. Ich werde ich den Tip von Paula beherzigen. Nochmals vielen Dank! Wolfgang13
Schadeam 12.03.2010 | 17:17
...dann wünsche ich Ihnen beim Abendessen guten Appetit....
Kuriosam 12.03.2010 | 19:48
So einfach ist der Weg zur A+B-Stelle nun auch nicht. Was ist daran genau "nicht einfach".Einen Termin zu vereinbaren???Ich denke telefonieren kann doch eigentlich jeder. Und es gibt bundewweit genug A und B Stellen,sodass auch keine weiten Wege in Kauf genommen werden müssen. Also ich denke für einen normalen Menschen ist es durchaus möglich ein Gespräch in einer Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Aber gut,nicht jeder Mensch ist normal.
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