Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es Ihnen um einen Anspruch auf deutsche Altersrente.
Da für Sie als Deutscher aufgrund Ihrer Beschäftigung in Irland die europäischen Verordnungen gelten, hat der deutsche Rentenversicherungsträger unter Beachtung dieser Verordnungen mitgliedstaatliche Versicherungszeiten ohne Infragestellung ihrer Qualität für den Anspruchserwerb zu berücksichtigen. Es kommt also zunächst darauf an, ob der irische Versicherungsträger die von Ihnen genannten Zeiten als Versicherungszeiten für den Leistungsfall des Alters bescheinigt.
Soweit in Deutschland für den Anspruchserwerb besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen (z. B. Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung) verlangt werden, werden hier nur Zeiten berücksichtigt, die bei Anwendung der Sachverhaltsgleichstellung diesen besonderen Anforderungen entsprechen.
Wenn Sie bereits 20 Jahre in Deutschland versicherungspflichtig gearbeitet haben, haben Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren für die Regelaltersrente auf jeden Fall erfüllt. Ob Sie die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen bzw. besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen für weitere Altersrenten erfüllt haben, kann mangels Kenntnis Ihres gesamten Versicherungslebens nicht beurteilt werden.
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