Hallo,
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II sind grundsätzlich bei den Grundrentenzeiten ausgeschlossen. Treffen diese allerdings in einem Monat mit Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung zusammen, zählen diese Monate trotzdem als Grundrentenzeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung