Hallo Tukka,
im Rahmen der Amtshilfe wurden die Gutachten für die Prüfung von Leistungen dem Eingliederungshilfeträger zur Verfügung gestellt.
Eine Abklärung über den Rentenversicherungsträger bezüglich der Aussage des Gutachtens in Bezug auf Leistungen der Eingliederungshilfe ist nicht möglich.
Diese Anfrage müsste auf Veranlassung des Eingliederungshilfeträgers erfolgen., falls im Widerspruchs bzw. Klageverfahren eine Abklärung erforderlich erscheint.
Wichtig ist, dass Sie in Ihrer Begründung gegen den Ablehnungsbescheid diesen Punkt hervorheben und um Stellungnahme zum bestehenden Gutachten bzw. ein neues Gutachten bitten.
Integrationsämter und Integrationsfachdienste geben Hilfestellung und Beratungen für Menschen mit Behinderung . Eventuell kommt eine dieser Stellen als weiterer Ansprechpartner für sie in Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung