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Experten-Antwort

Pflichterfüllung

von T8319.07.2018 | 13:05
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich beziehe seit 4 Jahren Arbeitsmarktrente. Gegen ärztlichen Rat und trotz prognostizierter Schädigung sollte ich in eine medizinische Reha gehen. Es war mir aber aufgrund meiner Pflegebedürftigkeit nicht möglich. Nach 6 Monaten wurde erkannt das ich doch nicht Rehafähig bin. Nun soll ich eine Verhaltenstherapie machen, obwohl sich (mehrere Gutachten dazu) mein Zustand durch Therapie nicht bessert. Und ich wegen körperlicher Krankheit (chronisch, nicht heilbar) nicht lange ohne Schmerzen sitzen kann. Zzgl. habe ich einen GdB von über 50, einen Betreuer+ Einwilligungsvorbehalt, Pflegegrad 1 und kann ohne Begleitung nicht aus dem Haus. Es wird sich für den Rest meines Lebens nicht ändern. Trotzdem bekomme ich nur eine Arbeitsmarkt-Rente, soll laut RV bis 6 Stunden/Tag arbeitsfähig sein, muss jährlich die Rente neu verlängern und es kommen Pflichten die ich nicht erfüllen kann. Bei der RV nachgefragt kommt die Antwort "Es wäre nicht gut wenn Sie das wieder nicht erfüllen" Obwohl ich nie eine Mitwirkungspflicht abgelehnt habe trotz der Probleme. Diese Maßnahmen helfen mir alle nicht und verschlechtern meine Gesundheit. Der Bitte einer neuen Begutachtung wurde bei der letzten Verlängerung nicht nachgekommen. Stattdessen kam die Forderung einer Verhaltenstherapie. Gibt es eine höhere Stelle an die ich mich wenden kann?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo T83,

Aufsichtsbehörde der Deutschen Rentenversicherung Bund ist das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn.

www.bundesversicherungsamt.de

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11 Antworten

T83am 19.07.2018 | 13:18
Wenn ich zufällig einen Mitarbeiter am Telefon habe der mich nicht kennt, bekomme ich die Antwort das mir unbefristete Rente zustehen würde. Und wenn ich keine Therapie machen kann, wäre das nicht meine Schuld. In einem bemühten, freundlichen Gespräch. Habe ich den Berater am Telefon der seit 4 Jahren für mich zuständig ist, kommt die Antwort "Es wäre nicht gut wenn Sie das wieder nicht erfüllen" in leider abwertendem Ton, als ob ich nur keine Lust hätte die Maßnahmen durchzuführen.
machdocham 19.07.2018 | 13:45
Bevor Sie weitere Nerven in dieser Angelegenheit lassen, dann machen Sie doch eine Verhaltenstherapie ggf. stehend und in kürzeren Sitzungen (statt 45/60 min nur jeweils 30 min o.ä.). Nach einiger Zeit diese Therapie abbrechen/unterbrechen, weil diese erfolglos ist (wie Sie sie es schrieben) und schon wird Sie keiner mehr mit diesem Wunsch belästigen. Die RV will halt ihre Checkliste gefüllt haben sonst gibt es kein Geld. So sind halt die Spielregeln. Alles andere ist nur Energieverschwendung.
T83am 19.07.2018 | 14:23
Hallo. Um zu einer Therapie zu kommen muss ich sitzen können (Auto) da fängt es schon an. Das ist für mich aber nicht das zentrale Thema, sondern jährlich neue unerfüllbare Pflichten dieser Art. Auch für Maßnahmen und Pflichten gibt es Grenzen, Zumutbarkeit, etc. Für eine med. Reha gibt es Grundlagen die erfüllt werden müssen. Eine nicht Rehafähige Person in eine Reha zu zwingen, ohne erfüllte Grundlagen und gegen ärztlichen Rat, wissentlich der Person damit zu schaden; Ist für mich nicht mit einer Checkliste zu rechtfertigen. Eine Checkliste erklärt auch nicht das unterschiedliche und teils widersprüchliche Verhalten und inhaltlich unterschiedlichen Aussagen mir gegenüber der Berater. Meine Schilderung hier ist nur eine Kurzfassung der bisherigen Vorfälle. Es sind leider Dinge passiert, die ein Gespräch bei einer übergeordneten Person unumgänglich machen. Daher meine Frage; Gibt es eine höhere Stelle an die ich mich wenden kann?
SEam 19.07.2018 | 15:38
es kommt darauf an welcher Rententräger: Als Beispiel: Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2, 10709 Berlin Zuständige Aufsichtsbehörden Die Aufsicht über die Deutsche Rentenversicherung Bund führt das Bundesversicherungsamt. Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn http://www.bundesversicherungsamt.de/ Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Am Alten Viehmarkt 2 84028 Landshut Zuständige Aufsichtsbehörde: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration Winzererstraße 9 80797 München Internetseite des Trägers aufrufen - (Impressum ersichtlich)
T83am 19.07.2018 | 16:06
Danke für die Antwort und die Anschrift. Von der Beschreibung und von der Webseite scheint "Deutsche Rentenversicherung Bund" zuzutreffen. Also dann das Bundesversicherungsamt.
Schadeam 19.07.2018 | 16:55
Jetzt kennen Sie ja die "Beschwerdestellen", Sie könnten sich natürlich auch an die Geschäftsführung Ihres RV Trägers wenden. Da offenkundig Ihre Einschätzung (kann nichts arbeiten und müsste die volle Rente auf Dauer bekommen) von der des ärtzlichen Dienstes abweicht (Kundin kann noch bis zu 6 Stunden täglich arbeiten), bringen Diskussionen hierüber gar nichts. Deshalb macht es auch keinen Sinn das telefonisch abklären zu wollen und immer wieder bei der Sachbearbeitung anzurufen. Haben Sie den seit über 4 Jahren mit Ihrem Fall befassten Sachbearbeiter in der Leitung, kann der nicht von den Vorgaben der Ärzte abweichen und wird "diese ewig gleiche Leier" nicht mehr hören können und genervt sein. Was soll er anderes sagen als "machen Sie das was gefordert ist oder bringen Sie halt ein Attest"? Jeder andere, der mit dem Fall nichts direkt zu schaffen kann, kann Sie viel leichter mit lieben netten Worten vertrösten nach dem Motto "Sie Ärmste, Ihnen wird ja so übel mitgespielt". Warum handelt eigentlich Ihr Betreuer nicht?
KSCam 19.07.2018 | 17:30
Ob Ihre Rente von der DRV Bund oder einem anderen Träger kommt, dafür brauchen Sie doch nur auf den Absender Ihrer Rentenpost schauen. :)
T83am 20.07.2018 | 08:31
@Schade Seit Beginn meinem Rentenbezug hat sich mein Zustand verschlechtert, sodass meine Arbeitsfähigkeit jetzt von dem DRV Gutachten von vor 4 Jahren abweicht. Mein Betreuer Handelt, ich bringe Atteste und Bescheinigungen von Fachärzten, Unikliniken, etc. Verschlimmerungen wurden bei jeder Verlängerung angegeben mit aktuellen Arztbriefen, es wurde von der DRV leider ignoriert. Es ist der DRV seit 2 Jahren bekannt das ich seit einer OP zu der Zeit körperlich eingeschränkt bin. Ich war ich bei 9 Ärzten, 2 ambulanten Fachzentren, 3 Unikliniken (der letzte Termin vor 6,5 Wochen), ohne Aussicht auf Besserung. Das ich nicht alleine aus dem Haus kann war vor Rentenbeginn bekannt und wurde im DRV Gutachten vor 4 Jahren festgehalten. Auch zu dem Gutachten konnte ich nur mit Begleitung gehen.
SEam 20.07.2018 | 09:42
Hallo T83, vielleicht sollten sie Hilfe bei einem Sozialverband wie VdK, Sovd oder Fachanwalt für Sozialrecht suchen. Alles Gute
T83am 20.07.2018 | 10:47
Danke SE für den Vorschlag.
Ebenfalls Rentneram 20.07.2018 | 11:21
Also 9 Ärzte, das sind ne Menge. Lassen Sie sich nur symtomatisch beghandeln? Oder gibt es eine langfristige Therapie? Was sagen denn Ihre Fachärzte zum Vorschlag der DRV - der übrigens auch von einem Mediziener stammt? Es geht dabei nicht umd as persönliche Empfinden, sondern um eine ärztliche Meinung. Und welche Pflichten gibt es noch? Abgesehen vom Verlängerungsantrag? Nix für ungut, aber ihr Stil kommt mir bekannt vor. Kann mich irren, aber in unseren Sitzungen in der Reha ist genau diese Haltung - die Maßnahme ist nicht die richtige für mich - genau die Fehlhaltung, die überwunden werden muss. Alos einfach mal drauf einlassen, Maßnahme antreten und sehen, obs wirkt.
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