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Pflichterfüllung

von T8319.07.2018 | 13:05
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Hallo. Ich beziehe seit 4 Jahren Arbeitsmarktrente. Gegen ärztlichen Rat und trotz prognostizierter Schädigung sollte ich in eine medizinische Reha gehen. Es war mir aber aufgrund meiner Pflegebedürftigkeit nicht möglich. Nach 6 Monaten wurde erkannt das ich doch nicht Rehafähig bin. Nun soll ich eine Verhaltenstherapie machen, obwohl sich (mehrere Gutachten dazu) mein Zustand durch Therapie nicht bessert. Und ich wegen körperlicher Krankheit (chronisch, nicht heilbar) nicht lange ohne Schmerzen sitzen kann. Zzgl. habe ich einen GdB von über 50, einen Betreuer+ Einwilligungsvorbehalt, Pflegegrad 1 und kann ohne Begleitung nicht aus dem Haus. Es wird sich für den Rest meines Lebens nicht ändern. Trotzdem bekomme ich nur eine Arbeitsmarkt-Rente, soll laut RV bis 6 Stunden/Tag arbeitsfähig sein, muss jährlich die Rente neu verlängern und es kommen Pflichten die ich nicht erfüllen kann. Bei der RV nachgefragt kommt die Antwort "Es wäre nicht gut wenn Sie das wieder nicht erfüllen" Obwohl ich nie eine Mitwirkungspflicht abgelehnt habe trotz der Probleme. Diese Maßnahmen helfen mir alle nicht und verschlechtern meine Gesundheit. Der Bitte einer neuen Begutachtung wurde bei der letzten Verlängerung nicht nachgekommen. Stattdessen kam die Forderung einer Verhaltenstherapie. Gibt es eine höhere Stelle an die ich mich wenden kann?

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