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Experten-Antwort

Pflichtversichert durch Pflegetätigkeit

von D.09.04.2024 | 00:24
139 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, Ich würde gerne folgendes wissen: Bei einer nicht erwerbsmäßigen Pflege (unter Erfüllung aller Voraussetzungen der Pflegeperson und des Pflegebedürftigen) entsteht kraft Gesetzes versicherungspflicht in der Renteversicherung. Sollten 2 Pflegepersonen sich wöchentlich abwechseln und innerhalb "ihrer Woche" alle Voraussetzungen für das Eintreten der Versicherungspflicht erfüllen, bekommt dann jeder anteilig für die jeweilige Woche einen Anteil des Monatsbeitrages durch die Pflegekasse an die DRV gezahlt oder bekommt man dann gar nichts? Muss die Pflegeperson sozusagen die Voraussetzungen nicht nur in einer wöchentlichen Pflegephase sondern für einen ganzen Monat erfüllen? Vielen Dank schon einmal. :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo D,

 

zunächst einmal ist es wichtig, dass beide Pflegepersonen die Voraussetzungen erfüllen, um von der Rentenversicherung geschützt zu sein.

Wenn nun 2 Personen sich die Pflege teilen und diese abwechselnd ausführen, werden die Beiträge zur Rentenversicherung für jede Person individuell berechnet. Die Höhe der Beiträge hängt vom Pflegegrad der gepflegten Person und der in Anspruch genommenen Leistung ab.

 

Weiterhin muss die Pflege in häuslicher Umgebung stattfinden und die gepflegte Person muss mindestens einen Pflegerad von 2 haben.

 

Grundsätzlich gilt auch, dass die Pflege im Umfang von wenigstens 10h / wöchentlich, verteilt auf mindestens 2 Tage in der Woche erfolgen muss und die Pflegeperson nicht mehr als 30h wöchentlich erwerbstätig sein darf.

 

Für eine detaillierte Berechnung in Ihrem Fall empfehle ich einmal direkt mit der Pflegekasse Kontakt aufzunehmen.

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4 Antworten

Bam 09.04.2024 | 06:17
Fragen Sie dies doch bitte die Pflegekasse. Diese entscheidet über die Versicherungspflicht.
Pflegeam 09.04.2024 | 07:07
Die Pflege muss jede Woche die Voraussetzung erfüllen, wöchentlich wechseln ist nicht. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-…
D.am 09.04.2024 | 08:31
Ok, vielen Dank für die Antworten.
NurSoNeIdeeam 09.04.2024 | 08:37
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… : "Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden." Die Frage ist, wieviele Personen denselben Pflegebedürftigen pflegen dürfen/können und jeder dafür Rentenbeiträge bekommen kann. Möglicherweise funktioniert das, wenn beide abwechselnd pflegen, aber trotzdem die Voraussetzungen einhalten können, z.B. mindestens 10 Stunden an 2 Tagen / Woche. Das ließe sich evtl. erfüllen, indem jeder z.B. wöchentlich wechselnd Do+Fr (1.Woche)+Mo+Di (2.Woche) pflegt. Das nächste 'lange Wochenende' übernimmt dann der andere. Unbedingt aber rechtlich abklären mit Sozialverbänden und/oder Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
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