Hallo D,
zunächst einmal ist es wichtig, dass beide Pflegepersonen die Voraussetzungen erfüllen, um von der Rentenversicherung geschützt zu sein.
Wenn nun 2 Personen sich die Pflege teilen und diese abwechselnd ausführen, werden die Beiträge zur Rentenversicherung für jede Person individuell berechnet. Die Höhe der Beiträge hängt vom Pflegegrad der gepflegten Person und der in Anspruch genommenen Leistung ab.
Weiterhin muss die Pflege in häuslicher Umgebung stattfinden und die gepflegte Person muss mindestens einen Pflegerad von 2 haben.
Grundsätzlich gilt auch, dass die Pflege im Umfang von wenigstens 10h / wöchentlich, verteilt auf mindestens 2 Tage in der Woche erfolgen muss und die Pflegeperson nicht mehr als 30h wöchentlich erwerbstätig sein darf.
Für eine detaillierte Berechnung in Ihrem Fall empfehle ich einmal direkt mit der Pflegekasse Kontakt aufzunehmen.
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