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Pflichtversicherung

von Mella17.09.2009 | 20:17
1014 Ansichten
5 Antworten
Ich bin Damenschneidermeisterin /Designerin. Seit 12 Jahren bin ich selbständig. 10 Jahre lang ,habe ich einen Handel mit Textilien gehabt.Vor 2 Jahren mußte ich diesen aufgeben. Habe nicht in die Rentenversicherung eingezahlt. Seit 2 Jahren fertige und entwerfe ich meine Modelle selber. Es handelt sich hier ,aber um keine Änderungsschneiderei oder Maßanfertigung. Ich entwerfe und produziere in einem Künstlerhof.Die meisten Sachen sind Unikate und weden unter anderem auf Kunstaustellungen angeboten. Einen Eintrag in der Handwerksrolle habe ich auch nicht . Bin ich jetzt trotzdem der Handwerker pflichtversicherung zu zuordnen ? Zumal mein Einkommen sehr gering ist, . Momentan versuche ich in die Künstlersozialkasse zu kommen ,aber was mach ich ,wenn die mich nicht aufnehmen ?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 18.09.2009 | 12:50

Ihrem Beitrag können wir ersehen, dass Sie sich bereits mit Ihrem Anliegen an die Deutsche Rentenversicherung ( Künstlersozialkasse ) gewandt haben. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt bleibt die Entscheidung in der Sache abzuwarten.

Aus unserer Sicht kann eine Damenschneiderin der Versicherungspflicht als Handwerkerin unterliegen, falls eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt ist und die selbstständige Tätigkeit auch ausgeübt wird. Allerdings können von der Versicherungspflicht auch Ausnahmen bestehen. Ob in der Vergangenheit eine solche Ausnahme vorgelegen hat kann ohne konkrete Einsichtnahme in die Verwaltungsakte von hier aus nicht beurteilt werden.

Wir empfehlen Ihnen die Entscheidung der Künstlersozialkasse in der Sache abzuwarten und nach Vorliegen des Bescheides einen Termin bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Moderatoren-Antwortam 21.09.2009 | 15:43

Hallo Mella,

Selbständige unterliegen häufig nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings gibt es auch Pflichtversicherte Selbständige, wie zum Beispiel Lehrer und Handwerker.

Seit der großen Handwerksnovelle zum Jahr 2004 wird bei den selbständigen Handwerkern nochmals unterschieden. Danach gehören Damenschneider dem sogenannten zulassungsfreien Gewerbe

( Handwerksordnung - Anlage B ) an, so dass hier grundsätzlich keine Versicherungspflicht mehr greift, wenn die selbständige Tätigkeit als Handwerker nach dem 31.12.2003 begonnen hat.

Ihren Angaben kann man nicht entnehmen, wie Ihre selbständige Tätigkeit vor 12 Jahren einzustufen gewesen wäre. Normalerweise sollten Selbständige vor Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit mit der gesetzlichen Rentenversicherung Kontakt aufnehmen und ihren sozialversicherungsrechtlichen Status klären. Dies bedeutet zum Einen Absicherung der bis dato bestehenden Leistungsansprüche zum Anderen auch Rechtssicherheit. Welcher Selbständige kann schon beurteilen, ob er versicherungspflichtig ist?

Unterbleibt eine Meldung beim Rentenversicherer und stellt sich später heraus, dass Versicherungspflicht vorgelegen hat, können durchaus auch noch nachträglich Beiträge erhoben werden. Allerdings sind bei rückwärtigen Betrachtungen das tatsächlich erzielte Einkommen und die persönliche Situation des Betroffenen zu beachten. Durch die Nichtzahlung von Beiträgen schädigt sich in erster Linie zunächst einmal jeder Selbständige selbst, indem er Leistungsansprüche verliert.

Sofern Sie mit Textilien gehandelt haben dürfte auch nach unserer Einschätzung ebenfalls keine Versicherungspflicht eingetreten sein. Letztlich beurteilen kann dies jedoch nur Ihre Sachbearbeitung, die Einblick in die Verwaltungsakte nehmen kann.

Ihre Entscheidung mit der Künstlersozialkasse Kontakt aufzunehmen und dort die Versicherungspflicht anzustreben ist nicht zu beanstanden. Die Künstlersozialkasse wird prüfen, ob die Voraussetzungen für die Zugehörigkeit vorliegen. Ggf. sind Ihnen die günstigen Versicherungsbedingungen der Künstlersozialkasse eröffnet.

Falls nicht, wird festgestellt, ob Versicherungspflicht vorliegt und ob Sie sich ggf. bei einem Anderen Rentenversicherer versichern müssen. Es kann auch sein, dass sie gar nicht der Versicherungspflicht unterliegen. In diesem Falle wäre es trotzdem sinnvoll in einem Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle ihr Versicherungsverhältnis auf aktuellen Stand zu bringen. Sie haben einen kleinen Sohn für den Sie eine Kindererziehungszeit beantragen können. Wir halten deshalb an unserer Empfehlung fest, dass Sie bitte nach Vorliegen der Entscheidung der Künstlersozialkasse einen Termin bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren.

3 Antworten

Bescheideneram 21.09.2009 | 07:29
Als Damenschneider entsteht meinem Wissen nach nur Versicherungspflicht, wenn der Handwerksrolleneintrag vor 2004 erfolgt ist. BITTE KONTROLLIEREN!!! (Heute nicht mehr Anlage A der HWR) Aufgrund des Beitrags könnte in den 10 Jahren des "Handels mit Textilien" wohl keine Versicherungspflicht vorgelegen haben. Es sei denn Sie brauchten auch in dieser Zeit schon einen Handwerksrolleneintrag. Dann wecken Sie jetzt schlafende Hunde.
Mellaam 21.09.2009 | 10:13
Guten morgen,vielen Dank für Ihre Antwort. Was meinen Sie mit schlafenden Hunde wecken ?? Soll ich lieber von der Künstlersozialkasse die Finger lassen ? Ich war vor 12 Jahren noch sehr jung ,als ich mich selbständig gemacht habe. Es kam von überall Post. Handwerkskammer,Ihk...alle wollten Beiträge und Einträge von mir. Als Jungunternehmer weiß man gar nicht ,was für Folgen bei irgendwelchen Einträgen passieren kann. Kann man denn etwas von mir nachfordern,wenn ich einen Eintrag gehabt hätte ?Einen Handwerkerpflichtbeitrag hätte ich mir gar nicht leisten können,auch wenn er zuerst nur die Hälfte war.Auch jetzt kann ich mir dieses nicht leisten. Zumal ich den Beruf auch nur an 3 Tagen ausübe und wenig verdiene.Ich habe noch einen kleinen Sohn ( 7 Jahre) Dadurch,daß ich bei meinem Partner mietfrei wohnen darf,brauch und will ich mir auch keinen Zuschuß vom Staat holen. Aber ich muß auch an meine Zukunft denken. Ich bin auch nicht verheiratet .Ich weiß echt nicht was ich machen soll. Gibt es denn da keine Möglichkeiten ?
Mellaam 21.09.2009 | 21:56
Endlich mal jemand ,der mir ohne §§§§ eine Antwort auf mein Anliegen gibt. DAnke schön,es hat mir sehr geholfen. Genauso werde ich jetzt vorgehen. Danke :-)
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