Hallo Marie Pichler,
die Antragspflichtversicherung kann nicht rückwirkend beantragt werden, sondern beginnt mit dem Tag nach Antragseingang beim Rentenversicherungsträger.
Die Pflichtversicherung kann nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt gekündigt werden, sondern besteht während der gesamten Dauer der selbstständigen Tätigkeit. Erst bei einer Abmeldung des Gewerbes/ Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit endet diese Versicherungspflicht.
Der Antrag auf Pflichtversicherung kann allerdings nur innerhalb von 5 Jahren nach Gründung der Selbstständigkeit gestellt werden.
Die Beitragshöhe beläuft sich in den ersten 3 Kalenderjahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit auf zur Zeit monatlich 254,22 EUR (halber Regelbeitrag West). Anschließend ist dann der volle Regelbeitrag zu zahlen.
Abweichend davon kann auch jeweils ein einkommensgerechter Beitrag in Höhe von 19,9 % der Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit entrichtet werden.