Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Pflichtversicherung auf Antrag

von Marie Pichler07.10.2010 | 11:19
3442 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wenn man selbstständig ist, kann man doch auf Antrag pflichtversichert sein. 1. Kann man die Pflichtversicherung rückwirkend beantragen? 2. Muss man die dann beibehalten oder kann man das auch wieder kündigen? 3. Wie hoch sind dann die Beiträge? Vielen Dank schon mal

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marie Pichler,

die Antragspflichtversicherung kann nicht rückwirkend beantragt werden, sondern beginnt mit dem Tag nach Antragseingang beim Rentenversicherungsträger.

Die Pflichtversicherung kann nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt gekündigt werden, sondern besteht während der gesamten Dauer der selbstständigen Tätigkeit. Erst bei einer Abmeldung des Gewerbes/ Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit endet diese Versicherungspflicht.

Der Antrag auf Pflichtversicherung kann allerdings nur innerhalb von 5 Jahren nach Gründung der Selbstständigkeit gestellt werden.

Die Beitragshöhe beläuft sich in den ersten 3 Kalenderjahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit auf zur Zeit monatlich 254,22 EUR (halber Regelbeitrag West). Anschließend ist dann der volle Regelbeitrag zu zahlen.

Abweichend davon kann auch jeweils ein einkommensgerechter Beitrag in Höhe von 19,9 % der Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit entrichtet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

RFnam 07.10.2010 | 12:29
§ 4 Abs. 2 SGB VI: (2) Auf Antrag versicherungspflichtig sind Personen, die nicht nur vorübergehend selbständig tätig sind, wenn sie die Versicherungspflicht innerhalb von fünf Jahren nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder dem Ende einer Versicherungspflicht aufgrund dieser Tätigkeit beantragen. ----------------------------------------------------------- Der halbe Regelbeitrag beträgt derzeit - alte Bundesländer 254,22 EUR - neue BL 215,92 EUR ------------------------------------------------------------ Für den Antrag steht der Vordruck V020 zur Verfügung
Feliam 07.10.2010 | 11:57
Die Pflichtversicherung auf Antrag beginnt mit dem Tag, der der Antragstellung folgt. Sie endet erst, wenn man die selbständige Tätigkeit, für die man die Pflichtversicherung beantragt hat, wieder aufgibt. Die Beiträge können einkommensgerecht (19,9% vom gezwölftelten Jahreseinkommen) oder als halbe (in den ersten 3 Kalenderjahren der Selbständigkeit) oder volle Regelbeiträge entrichtet werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026