Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Pflichtversicherung auf Antrag für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH?

von Michael Kimmling11.10.2016 | 11:10
2633 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe eine Frage zur Versicherbarkeit des (beherrschenden) Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) einer GmbH in der Gesetzlichen Rentenversicherung Folgende Konstellation: Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer seit 04/2016, sozialversicherungsbefreit. Selbständiger Handwerksmeister, hat bisher mehr als 300 Monate Pflichtbeiträge gezahlt. Monatliches Bruttogehalt 4.200 Euro. Kann dieser GGF auf Antrag pflichtversichert werden in der Gesetzlichen Rentenversicherung (Hintergrund ist die mögliche Aufrechterhaltung von Ansprüchen an die Erwerbsminderungsrente)? Wenn ja – muss diese Zahlung von Pflichtbeiträgen entsprechend dem Bruttogehalt erfolgen? (in diesem Fall also 4.200 Euro x 18,7 % Beitragssatz = 785,40 Euro Pflichtbeitrag? Oder kann der GGF auch einen Antrag auf Zahlung von Regelbeiträgen stellen, als Pflichtbeiträge? Oder ist als sozialversicherungsbefreiter GGF eine Pflichtversicherung nicht mehr möglich? Ich habe bisher mehrere Aussagen erhalten, von "Nein, sich erneut pflichtigmachen geht nicht, weil ja eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht vorliegt." bis hin zu "Ja, geht mit Regelbeitrag." Kann mir meine Fragestellung verbindlich beantwortet werden? Vielen Dank schon mal.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael Kimmling,

wie von **** bereits erklärt, können sie den Antrag auf Versicherungspflicht innerhalb von fünf Jahren seit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beantragen. Da der Erwerbsminderungsschutz grundsätzlich nur voraussetzt, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalles drei Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind, würde es hierfür genügen, wenn nach dem letzten Pflichtbeitrag eine eventuelle Lücke nicht größer als zwei Jahre wäre.

Wegen der Einzelheiten, insbesondere auch zur Höhe der Beiträge empfehlen wir Ihnen sich unbedingt nochmals individuell bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu informieren.

Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratung in meiner Nähe“ ermitteln.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

****am 11.10.2016 | 12:24
Hallo Michael Kimmling, grundsätzlich kann ein SV befreiter GGF die Pflichtversicherung beantragen, wenn seit Ende der Versicherungspflicht nicht schon mehr als 5 Jahre vergangen sind. Eine verbindliche Antwort werden sie aber nur von ihrem RV-Träger erhalten, nachdem Sie den Antrag auf die Versicherungspflicht als selbständig Tätiger ( V0020) gestellt haben. Wenn dem Antrag stattgegeben wird können sie Wahlweise den Regelbeitrag, den halben Regelbeitrag für 3 Kalenderjahre oder einen einkommensgerechten Beitrag zahlen. Mit der Pflichtversicherung kann der Anspruch auf die EM erhalten werden.
Michael Kimmlingam 11.10.2016 | 14:47
Ja prima - dann sage ich doch erstmal ein ganz herzlichen Dankeschön! Dann noch eine Frage zur "Optimierung": Primärer Grund ist hier ja die Aufrechterhaltung der Ansprüche aus der Erwerbsminderungsrente. Wenn nun der letzte Pflichtbeitrag in 03/2016 gezahlt wurde, könnte ich dann erst einmal nichts machen, und dann per 02/2018 die Pflichtmitgliedschaft beginnen - und dann erstmal für drei Kalenderjahre mit dem halben Regelbeitrag? Oder muss ich - wenn ich die Regelung mit "Halber Regelbeitrag in den ersten 3 Jahren" in Anspruch nehmen möchte, dies per Beginn der Selbständigkeit (also 04/2016) beantragen?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026