Hallo Michael Kimmling,
wie von **** bereits erklärt, können sie den Antrag auf Versicherungspflicht innerhalb von fünf Jahren seit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beantragen. Da der Erwerbsminderungsschutz grundsätzlich nur voraussetzt, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalles drei Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind, würde es hierfür genügen, wenn nach dem letzten Pflichtbeitrag eine eventuelle Lücke nicht größer als zwei Jahre wäre.
Wegen der Einzelheiten, insbesondere auch zur Höhe der Beiträge empfehlen wir Ihnen sich unbedingt nochmals individuell bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu informieren.
Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratung in meiner Nähe“ ermitteln.