Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Pflichtversicherung in gesetzlicher Krankenkasse

von Nicky08.01.2008 | 00:13
1221 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Problem: mein Vater(Im Mai 54Jahre alt) stellte im Mai 2008 einen Rentenantrag(Erwerbsunfähigkeitsrente wegen Hirntumor).Bekam sie im Juni 2008 bewilligt (566€).Seine Krankenkasse teilte uns mit, dass er die Vorversicherungszeiten der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfüllt habe (er war früher mal selbstständig für ein paar Jahre).Daraufhin rief ich bei seiner Krankenkasse an, wie das nun ist mit pflichtversichern bei seiner Krankenkasse.Da er zu dieser Zeit noch bei seinem Arbeitgeber gemeldet sei, könnte ich beruhigt abwarten, bis der Arbeitgeber ihn bei der Sozialversicherung abgemeldet habe, dann würde mir die Krankenkasse bescheidgeben,mir das mitteilen und dann könnte ich den Antrag stellen. Nun ist mein Vater anfang Oktober 2008 verstorben. Heute telefonierte ich mit seiner Krankenkasse, die mir mitteilte, dass seine Chefin ihn am 28.12.2008 rückwirkend zum 31.6.2008 abgemeldet hat.Toll...dachte ich. Die Frist beträge 3Monate nach der Abmeldung des Arbeitgebers, ihn pflichtzuversichern bei der Krankenkasse. Die Kasse teilte mir mit,dass mein Vater die ganze Zeit nicht versichert war. Die Kasse überprüft im Moment die Sachlage. Habe mich einverstanden erklärt, rückwirkend die Beiträge zu zahlen, aber auf keinen Fall, die gesamten Kosten seiner Tumorbehandlung(Krankenhausaufenthalte,MRTs,Tabletten usw.) Meiner Meinung nach wäre das nicht passiert,wenn der Arbeitgeber nicht so lang gewartet hätte mit abmelden,immerhin ein halbes Jahr,nachdem ich meinen Vater seinen Arbeitgeber mitgeteilt habe,das er ab 1.7.2008 Rentner ist und vorallem 3Monate nachdem er schon verstorben war. Vorallem,ist von seiner Bruttorente auch ein Krankenkassenbetrag abgeführt wurden ist,wo die Kasse nie erhalten hat. Man versteht echt die Welt nicht mehr. Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten???? LG Nicky

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Ihren Daten meinen Sie sicherlich jeweils das Jahr 2007, nicht 2008.

Leider konnen wir hier im Forum zur gesetzlichen Rentenversicherung keine genauen Angaben zum Krankenversicherungsrecht abgeben.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse.

3 Antworten

Rosannaam 08.01.2008 | 09:57
Hallo Nicky, dies ist ein Forum der Rentenversicherung. Setzen Sie sich deshalb mit der KK in Verbindung. Vor allem, wenn es um so spezielle Angelegenheiten geht, kann Ihnen kein Forumsteilnehmer weiterhelfen! MfG Rosanna PS: Ist Ihnen schon aufgefallen, dass Sie in Ihrem gesamten Beitrag statt 2007 das Jahr 2008 erwähnen?
Maria L.am 08.01.2008 | 15:29
Hallo Nicky, leider kann ich Ihnen auf Ihre Frage auch keine Antwort geben. Ich möchte nur mein Mitgefühl ausdrücken. Ist ja eine schreckliche Situation, in die Sie da schuldlos geraten sind. Machen Sie dem Ex-Arbeitgeber Ihres Vaters und der Krankenkasse ordentlich Dampf, daß die das Problem lösen. Hm, eine Idee habe ich vielleicht noch. Seit einiger Zeit (ich glaube Stichtag war der 1.4.2007) gibt es eine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger. D.h. es dürfte eigentlich niemanden mehr geben, der nicht versichert ist. Vielleicht gibt es über diese neue gesetzliche Regelung eine Möglichkeit, die nachträgliche Versicherung sicherzustellen. Viele Grüße, Maria L.
Nickyam 09.01.2008 | 10:33
Naja werd mich mal informieren,zwecks der Krankenversicherungspflicht ab 1.4.07. Aber danke erstmal. LG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026