Hallo Jens,
Sie schreiben, dass Sie sich in einer Privatinsolvenz befinden.
In einem Privatinsolvenzverfahren werden Nachzahlungen, wie die von Ihnen erwähnte Rentennachzahlung, in der Regel an den Insolvenzverwalter weiter geleitet. Dieser verteilt die Summe dann an die Gläubiger. Das bedeutet, dass die Restsumme Ihrer Nachzahlung wahrscheinlich zur Begleichung Ihrer Schulden verwendet wurde.
Die 36 Euro, die Ihnen ausgezahlt wurden, könnten der Betrag sein, der nach Abzug der pfändbaren Anteile übrig bleibt. Es ist wichtig zu wissen, dass während der Privatinsolvenz nur Beträge oberhalb der Pfändungsfreigrenze an den Insolvenzverwalter abgeführt werden müssen.
Falls Ihnen nicht klar ist, wie die Berechnung erfolgt ist oder wo genau die Restsumme hingegangen ist, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an Ihren Insolvenzverwalter zu wenden. Dieser kann Ihnen eine genaue Aufschlüsselung geben und erklären, wie die Beträge verteilt wurden.
Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam