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Experten-Antwort

Pfändung

von Jens13.11.2024 | 18:26
276 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme lt.rentenbescheid 5094€rückwirkend von der lva was wegen Prüfung nicht ausgezahlt wird heute bekam ich einen neuen bescheid wo steht das die Nachzahlung nur noch 36€ beträgt ohne Angabe wer es erhalten hat ich bin in einer Insolvenz und die Nachzahlung ist vom 01.05.2024 bis 30.11.2024

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jens,

 

Sie schreiben, dass Sie sich in einer Privatinsolvenz befinden.

 

In einem Privatinsolvenzverfahren werden Nachzahlungen, wie die von Ihnen erwähnte Rentennachzahlung, in der Regel an den Insolvenzverwalter weiter geleitet. Dieser verteilt die Summe dann an die Gläubiger. Das bedeutet, dass die Restsumme Ihrer Nachzahlung wahrscheinlich zur Begleichung Ihrer Schulden verwendet wurde.

 

Die 36 Euro, die Ihnen ausgezahlt wurden, könnten der Betrag sein, der nach Abzug der pfändbaren Anteile übrig bleibt. Es ist wichtig zu wissen, dass während der Privatinsolvenz nur Beträge oberhalb der Pfändungsfreigrenze an den Insolvenzverwalter abgeführt werden müssen.

 

Falls Ihnen nicht klar ist, wie die Berechnung erfolgt ist oder wo genau die Restsumme hingegangen ist, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an Ihren Insolvenzverwalter zu wenden. Dieser kann Ihnen eine genaue Aufschlüsselung  geben und erklären, wie die Beträge verteilt wurden.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Fliederam 13.11.2024 | 18:31
Wie sollen wir Ihnen das ohne Kenntnis vom Einzelfall erklären? Entweder Sie schauen nochmal den Bescheid genau an (laut vorlesen hilft da manchmal, das meine ich ernst!) oder Sie versuchen es telefonisch, eine Erklärung zu erhalten. Alternativ kommt auch ein Beratungstermin in Frage.
Maxam 13.11.2024 | 18:37
Was haben Sie denn vor der Rente, bzw. im rückwirkenden Zeitraum an Leistungen bezogen? Arbeitslosengeld? Krankengeld? Bürgergeld? Hilfe zum Lebensunterhalt? Diese Stellen hätten dann einen Erstattungsanspruch aus Ihrer rückwirkenden Rentennachzahlung!
Königam 13.11.2024 | 18:49
Ihr Angelegenheit können Sie nur mit der Bescheid erstellenden Stelle klären. Hier kann doch ohne Ihren Fall zu kennen, nur geraten werden.
Du meine Güteam 13.11.2024 | 21:27
Für Ihren speziellen Einzelfall ist dieses Forum ungeeignet.
Corneliusam 14.11.2024 | 06:34
Ich kann nirgendwo eine Frage erkennen. Was wollen Sie denn überhaupt wissen? Tipp: Auf dem Bescheid steht eine Telefonnummer. Einfach mal anrufen. PS: Wenn der Bescheid von der LVA stammt, ist er schon fast 20 Jahre alt, solange nämlich gibt's die LVA nicht mehr.
EM-Rentneram 14.11.2024 | 11:21
Wenn Sie sich in einer Privatinsolvenz befinden, geht sämtliches Geld, welches sich über Ihre Pfändungsfreigrenze befindet, an den Insolvenzverwalter.
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