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Experten-Antwort

Pharmazeuten im PJ - Rentenanspruch

von Kim Jürgens03.05.2017 | 19:13
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5 Antworten

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Guten Tag, ich bin 24 Jahre alt und bekomme 192 Euro Halbwaisenrente. Derzeit studiere ich Pharmazie und werde wahrscheinlich im März/April 2018 mein zweites Staatsexamen ablegen. Danach schließt sich ab Mai das praktische Jahr an, das laut Approbationsordnung zur Ausbildung gehört. In meinen Rentenbescheiden ist allerdings immer Februar 2018 als Bezugsende angegeben, obwohl ich meine PJ-Zeit mit angegeben habe. Da ich im März und April trotzdem meine Miete zahlen muss, frage ich mich, wie lange ich tatsächlich Anspruch auf Halbwaisenrente habe und ob nicht eventuell ein Fehler bei der Berechnung aufgetreten ist. Vielen Dank im Voraus, Kim

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Beitrag von „W*lfgang“ möchten wir ergänzen: „Nach § 48 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b SGB VI besteht ein Waisenrentenanspruch auch in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- beziehungsweise Zivildienstes oder eines Freiwilligendienstes im Sinne des § 48 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c SGB VI, sofern eine Dauer von vier Kalendermonaten nicht überschritten wird.“

Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Weitergewährung Ihrer Halbwaisenrente.

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4 Antworten

W*lfgangam 03.05.2017 | 20:43
Hallo Kim Jürgens, es besteht aber auch die Möglichkeit, das Sie nicht erfolgreich abschließen, kein PJ folgt. Insofern ist die Rente zunächst auf das voraussichtlich früheste Studienende WS 2017/18 pauschal und abzüglich von einem Monaten befristet (Febr. 2018). Sie werden um einen Weiterzahlungsantrag unter _Nachweis_ des Abschlusses und des dann beginnenden PJ nicht herum kommen. Wahrscheinlich werden Sie rechtzeitig von der DRV entsprechende Formulare (R0615, R0616) erhalten. Das PJ zählt hier weiterhin als Ausbildung. Eine überbrückende Zahlung der Waisenrente werden Sie nicht erhalten, Sie sind zunächst auf eigene Mittel und/oder Sozialleistungen angewiesen. Gruß w.
Kim Jürgensam 03.05.2017 | 22:00
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das ist die beste Erklärung, die ich in den letzten vier Jahren bekommen habe, bisher hieß es immer "das ist halt so" und "die gibt es dann einfach nicht mehr".
Kim Jürgensam 03.05.2017 | 22:00
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das ist die beste Erklärung, die ich in den letzten vier Jahren bekommen habe, bisher hieß es immer "das ist halt so" und "die gibt es dann einfach nicht mehr".
W*lfgangam 04.05.2017 | 21:13
Danke an Experte/in, hatte vergessen hinzuzufügen, dass dann (im Nachhinein) auch die u4 Monate Leerlaufzeit natürlich mit Waisenrente aufgefüllt wird. Gruß w.
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