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Experten-Antwort

Photovoltaik & Hinzuverdienstgrenzen

von EWM-Renter29.10.2013 | 16:02
1337 Ansichten
1 Antworten
Hallo, ich habe eine Frage zum Hinzuverdienst bei EWM-Renten. Soweit ich weiß, zählt der Gewinn aus einer Photovoltaikanlage als Hinzuverdienst. Unser monatlicher Gewinn beträgt 300 EUR. Die Anlage gehört meinem Mann und mir gemeinsam. Sind in diesem Fall 300 EUR oder 150 EUR bei meiner Rente als Hinzuverdienst anzugeben? Vielen Dank vorab

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.10.2013 | 08:12

Hallo EWM-Renter,

bestehen nach Abzug der Ausgaben Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG in Verbindung mit § 15 EStG - gemäß Steuerbescheid oder Auskunft des Finanzamtes), sind diese Einkünfte aus einer Fotovoltaikanlage (Solaranlage) als Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen.

Maßgeblich sind die Angaben im Steuerbescheid. Geht aus dem Bescheid hervor, dass dies Einkünfte aus einem gemeinsamen Gewerbebetrieb sind, dann werden die Einkünfte anteilig nach den Besitzverhältnissen berücksichtigt. D.h. wenn aus dem Steuerbescheid hervorgeht, dass beide Ehepartner jeweils zur Hälfte an dem Gewerbebetrieb beteiligt sind, dann

werden auch die Einkünfte jeweils zur Hälfte berücksichtigt.

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