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Experten-Antwort

PKV Beitragszuschuss zur Rente - -Zahlung für Sterbevierteljahr

von Nikolaus13.11.2025 | 13:02
278 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag, wird der zu Lebzeit gezahlte Beitragszuschuss auch für das Sterbevierteljahr gezahlt (evtl. spätere Verrechnung mit der Hinterbliebenenrente)? Mit freundlichem Gruß vom Nikolaus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.11.2025 | 13:59

Hallo Nikolaus,

 

der Postrentendienst zahlt vorläufig nur das Sterbevierteljahr aus. Ob ein Anspruch auf Beitragszuschuss besteht wird hier nicht geprüft. Dies erfolgt erst bei der Berechnung der Witwenrente durch die Deutsche Rentenversicherung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

5 Antworten

Rudiam 13.11.2025 | 13:11
Witwenrente und PKV von Klaus 13.11.2025 | 10:51 47 Ansichten 3 Antworten Witwe ist in der GKV verstorbener Ehemann in der PKV wie hoch ist der Rentenversicherungsbeitrag für den Beitrag zur PKV ?
Sabineam 13.11.2025 | 13:26
Die PKV endet mit verstorben des Ehemannes, es wird Tageweise abgerechnet, evtl. Kleine Rückzahlung. Es gibt das Sterbevierteljahr und den Vorschuss für das Sterbevierteljahr. Das sind 2 verschiedene Dinge. Der Vorschuss soll nur schnell in großer Geldnot helfen. Es wird alles verrechnet ab 4. Monat. Es ist die Rente der Frau nur mit der Renten umher vom Verstorbenen.
Mondkindam 13.11.2025 | 13:44
Der Rentenservice der deutschen Post zahlt das Sterbevierteljahr ohne den Beitragszuschuss aus. Ob die Witwe/der Witwer einen Anspruch auf Beitragszuschuss hat oder in der KVdR pflichtverischert ist kann erst im Rahmen des Witwenrentenverfahrens geprüft werden.
DaViam 13.11.2025 | 13:51
Hallo, da die Witwe Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, steht ihr kein Zuschuss für die private KV zu. Bei der Witwenrente werden ca. 13% von der Bruttorente an die gesetzliche Krankenversicherung abgeführt.
fritzam 13.11.2025 | 17:01
Experte/in schrieb

Hallo Nikolaus,

 

der Postrentendienst zahlt vorläufig nur das Sterbevierteljahr aus. Ob ein Anspruch auf Beitragszuschuss besteht wird hier nicht geprüft. Dies erfolgt erst bei der Berechnung der Witwenrente durch die Deutsche Rentenversicherung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

Hallo, es geht hier bei der Frage doch nur darum, ob der Zahlbetrag für das Sterbevierteljahe mit oder ohne bisherigen Beitragszuschuss gezahlt wird. Später Regelungen zur Witwenren haben doch damit nichts zu tun. Viele Grüße
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