Hallo Florian,
bei einer Rehabilitationsmaßnahme handelt es sich nicht um einen Krankenhausaufenthalt.
Sie erhalten für diese Zeit keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt oder von der Reha-Klinik.
Das müssen Sie schon Ihre Krankenversicherung fragen. Gerade bei den privaten kommt es ja auch darauf an, welche Konditionen in Ihrem Vertrag stehen. Die DRV wird Ihnen nicht zusichern können, ob/was ein anderer Träger zahlt.
Für die Krankenkasse ist es einfach, wenn ich in der Zeit arbeitsunfähig bin (d.h. ein Krankenschein vom Arzt oder eine Liegebescheinigung einer Klinik vorliegt), dann erhalte ich auch Krankengeld.
Die Private kann mir jedoch nicht sagen, ob das der Fall ist, denn diese Atteste werden durch einen Arzt bzw. ein Krankenhaus/eine Klinik ausgestellt. Hierauf zielt meine Frage auch ab.
Ich gehe davon aus, dass die DRV mir sagen kann, ob man während einer AHB noch krank/arbeitsunfähig ist oder nicht.
Danke
Florian
Wenn Sie meinen arbeitsfähig zu sein, dann arbeiten sie doch.
Hallo Florian,
hier zunächst einmal die Hinweise der DRV zum Übergangsgeld bei einer Reha/AHB.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/uebergangsgeld.html
Während einer medizinischen Reha/und auch AHB gelten Sie als 'arbeitsunfähig'. Sie erhalten entsprechend eine Bescheinigung mit Bestätigung des Rehatermins, dass die Maßnahme am xxx beginnt und am Ende erhalten Sie einen Kurzentlassbrief, aus dem dann auch hervorgeht, wann die Reha endete.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie Sie ansonsten Ihr Arzt ausstellen würde, entfällt dadurch.
Und bei einer gesetzlichen Krankenkasse würde auch der Anspruch auf KG während der Rehazeit ruhen (wenn Anspruch auf Übergangsgeld besteht).
Ob diese Bescheinigung dann für einen Anspruch auf (evtl. zusätzliches) Krankentagegeld Ihrer PKV begründet, müssen Sie aber bitte wirklich mit der direkt klären.
Das kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass wenn die DRV Leistungsträger ist, keine Zweiklassengesellschaft besteht, d.h. Sie ggfs. eine Sonderausstattung des Zimmers oder der Therapien nicht gebucht werden können, auch wenn Sie Privat krankenversichert sind. Das sollten Sie also ggfs. auch vorher abklären, damit Sie nicht während der AHB oder anschließend unzufrieden sind.
Alles Gute!
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