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Experten-Antwort

Planungssicherheit bei der Rente für langjährig Versicherte ( ab 35 Jahren Beitrag und Abschlag)

von Susanne B.19.08.2024 | 16:44
486 Ansichten
7 Antworten
Folgende Frage : Wenn ich nach Überprüfung der besonderen Rentenauskunft feststelle, dass ich es mir gerade so leisten kann, Rentenpunkte im Wert von insgesamt 7,2 % Abschlägen zu kaufen, um 2 Jahre vorher in Rente gehen zu können, was ist dann bei Regierungswechsel, angenommen die schaffen diese Rentenart ab, oder folgen dem Rat sogenannter Wirtschafts-"Weiser", und erhöhen diese Abschläge dann? Angenommen, ich hätte nach dem"Kostenvoranschlag", diesen Betrag( 2 x3,6%) überwiesen, beantrage dann zum 01.09.2025 diese Rente. -Was wäre, wenn ich noch keine Bewilligung hätte, und die neue Regierung handelt, wie oben angegeben (Abschaffung, oder Abschlagserhöhungen)? Und angenommen, ich würde dann doch noch ein paar Monate nach dem 01.09. arbeiten, oder ALG 1 (ich dürfte nicht ins Bürgergeld fallen) beziehen, und sie handeln, wie oben angegeben ? Wie kann ich da nun irgendwie eine vernünftige Planung aufstellen ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.08.2024 | 08:01

Guten Morgen,

 

zu möglichen politischen Entscheidungen können hier keine Aussagen gemacht werden. Allerdings waren in der Vergangenheit rentennahe Jahrgänge von Änderungen im Rentenrecht ausgenommen, da Ihr Vertrauen in die aktuelle Rechtslage als schutzwürdig eingestuft wurde. Ob auch so in der Zukunft verfahren wird, entzieht sich unserer Kenntnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

6 Antworten

Frankam 19.08.2024 | 17:04
Im Rahmen dieses Forums wird man Ihre Fragen kaum beantworten können.
KSCam 19.08.2024 | 17:27
Was künftige Regierungen vielleicht irgendwann mal ändern, kann Ihnen heute kein DRV Mitarbeiter sagen. Das muss politisch ausdiskutiert werden (wozu dieses Forum nicht der geeignete Ort ist). Wenn künftig bei Änderungen wie bisher verfahren wird, passiert rentennahen Jahrgängen ( ab 50 oder 55) erfahrungsmäßig nicht viel, weil es da in der Vergangenheit einen Vertrauensschutz gab. Aber auch da sind Spekulationen Tor und Tür geöffnet.
Mondkindam 20.08.2024 | 06:12
Wenn Sie bereits zum 01.09.2025 in Rente gehen wollen, glauben Sie doch nicht ernsthaft, dass sich bis dahin noch etwas an der Gesetzeslage ändert.
Corneliusam 20.08.2024 | 06:28
Welche künftige Regierung meinen Sie denn? Die, die im September 2025 erst nach Ihrem Rentenbeginn gewählt wird?
Locker bleibenam 20.08.2024 | 07:45
Im dieser kurze Zeitspanne (nur rund ein Jahr) haben sich für die kurz vor der Rente Stehenden noch nie Änderungen ergeben beim Renteneintrittsalter. Sie machen sich also unnötige Sorgen. Und die Sonderzahlung zum Abschlagsausgleich erhöht sowieso auf alle Fälle Ihre Entgeltpunkte, egal, was in möglichen neuen Gesetzen, steht die dann irgenwann vielleicht in 3 oder 5 Jahren wirksam werden.
Lustig am 20.08.2024 | 18:45
Schon lachhaft, wie Sie um Ihre Rentenansprüche zittern. Das ist Komik pur!
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