Hallo Seeotter,
ja, der Betreuer hat ja geradezu das Recht und die Pflicht, Ihre in diesem Zeitpunkt nicht mögliche Handlungs- und Geschäftsfähigkeit in Ihrem Sinne wahrzunehmen. Dazu gehört eben auch die finanzielle Absicherung, und seien es nur Sozialleistungen/Grundsicherung - die zudem von anderen Leistungsträgern (Jobcenter, Krankenkassen) zwingend eingefordert werden. Da Sie dazu nicht in der Lage waren, musste das halt der Betreuer 'kraft seines Amtes' übernehmen - insoweit alles richtig gelaufen.
> Aber warum ich komplett arbeitsunfähig sein soll erschließt sich mir nicht.
Sie sind nicht komplett arbeitsunfähig, sondern nicht für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes von mind. 3 Std. tägl. vermittelbar. Das geringe Restleistungsvermögen reicht aus med. Sicht nicht aus, Sie in einen 'leichten' Job zu vermitteln. Daneben können Sie natürlich einen Fulltime-Job aufnehmen, daran kann Sie schließlich keiner hindern.
Fordern Sie Akteneinsicht von der Rentenversicherung an, die erstellten Gutachten können Sie dann nachlesen. Ggf. erhalten Sie den Akteninhalt aber auch nur im Beisein Ihres Haus-/Facharztes vermittelt.
Gruß
w.
PS: Zulassungsvoraussetzungen zum Studium finden Sie allgemein hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Studium#Zulassung_zum_Studium
Ein Ausschluss wegen Feststellung der Erwerbsminderung druch die Rentenversicherung existiert nicht.