In diesem Forum ist hierzu leider keine konkrete Auskunft möglich, da es stets auf den Einzelfall ankommt und viele wichtige Faktoren berücksichtigt werden müssen.
Über die sogenannte Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund könnte zunächst einmal geklärt werden, ob die polnischen Kraftfahrer als Beschäftigte oder Selbständige gelten. Falls Selbständigkeit besteht, käme für die Kraftfahrer evtl. die Versicherungspflicht als Selbständiger mit einem Auftraggeber in Betracht.
Bezüglich der Fragen, ob Versicherungspflicht besteht, wenden Sie sich bitte an eine Krankenkasse, da diese als Einzugsstelle der Beiträge zuständig für die Feststellung der Versicherungspflicht ist.