Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Positiver Bescheid nach Aktenlage?

von Tina14.10.2012 | 17:07
2641 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebe Fachleute, sind auch positive EM-Rentenbescheide nach Aktenlage möglich und das noch nach kurzer Bearbeitungsdauer (ca. 2 Monate)? Oder bedeutet "nach Aktenlage" eine sichere Ablehnung? Es wäre schön, wenn es da Erfahrungen gäbe, die Sie mir mitteilen könnten. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Klaus-Peter kann ich nur zustimmen. Die Entscheidung kann „nach Aktenlage“ sowohl positiv las auch negativ sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Klaus-Peteram 14.10.2012 | 17:15
Sowohl ein positver als auch ein negativer Rentenbescheid ist rein nach " Aktenlage " möglich. Es muss ja nicht bei jedem EM-Antragverfahren zu einer Begutachtung kommen. Manchmal sind die bereits vorliegendnen ärztlichen Unterlagen so eindeutig, das Sie eine Entscheidung eben nach " Aktenlage " zulassen. Diese kann dann aber in beide Richtungen ausfallen, sodass Sie nicht in die reine Aussage " Entrscheidung erfolgt nach Aktenlage " rein interpretieren können.
Alltagsbegleiteram 14.10.2012 | 18:18
In der Regel geschieht das aber nur, wenn ein anderer Leistungsträger Sie zum Rentenantrag aufgefordert hat: Wenn z.B. der ärztliche Dienst des Arbeitsamtes bereits eine volle Erwerbsminderung festgestellt hat und das Arbeitsamt (bzw. das Jobcenter) anschließend dazu das Votum des der Rentenversicherung anfordert, stimmt dem der sozialmedizinischen Dienste der Rentenversicherung bevorzugt nach Aktenlage zu. Wenn dann anschließend der Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden muss, bleibt es seitens der Rentenversicherung in der Regel bei der bereits festgestellten vollen Erwerbsminderung.
Christianeam 15.10.2012 | 17:39
Dankeschön fjür Ihre Antworten! Dann haben ja die vielen Unker im www. nicht recht, die behaupten, "nach Aktenlage" bedeutet IMMER eine Ablehnung. Besser, man fragt die richtigen Leute :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026