Hallo Sveti,
der Rentenversicherungsträger wird das gerichtliche Gutachten den eigenen Ärzten zur Auswertung vorlegen. Dies wird voraussichtlich eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Wie es weitergeht ist einzelfallabhängig und wird sich im Verlauf des Verfahrens zeigen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung