Hallo Klaus Schäfer,
mit „zeitweise“ war im Gutachten war auf jeden Fall nicht volle Leistungsfähigkeit gemeint. Anhand des Gutachtens wurde dann die Entscheidung getroffen. Diese besagt aber bei teilweiser Erwerbsminderung, dass noch eine Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 bis unter 6 Stunden gegeben ist. Daher schließen wir uns den Anmerkungen von =//= an.