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Experten-Antwort

Positives und negatives Leistungsbild

von Klaus Schäfer10.10.2016 | 12:13
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6 Antworten

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Seit über einem halben Jahr bin ich, Handwerker geb. 1959, teilweise erwerbsgemindert. Weil man mir die sog. Arbeitsmarktrente zugesprochen hatte, gab ich mich mit der Entscheidung "teilweise Erwerbsgemindert" auch zufrieden, forderte somit innerhalb der Monatsfrist keine Akteneinsicht und legte keinen Widerspruch ein. Jetzt, im versorgungsmed. Verfahren habe ich das vom Rentenversicherungsträger beauftragte sozialmed. Gutachten eingesehen und lese darin: neg. Leistungsbild- Einschränkungen Bewegungs- u. Halteapparat, swie Gefährdungs- u. Belastungsfaktoren. pos. Leistungsbild: Körperl. Arbeitsschwere leicht, in allen Arbeitshaltungen nur "zeitweise". "Zeitweise" wird aber doch als "10% der zumutbaren Arbeitszeit" definiert. Hätte die Rentenversicherung deshalb nicht auf "Vollerwerbsgemindert" entscheiden müssen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus Schäfer,

mit „zeitweise“ war im Gutachten war auf jeden Fall nicht volle Leistungsfähigkeit gemeint. Anhand des Gutachtens wurde dann die Entscheidung getroffen. Diese besagt aber bei teilweiser Erwerbsminderung, dass noch eine Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 bis unter 6 Stunden gegeben ist. Daher schließen wir uns den Anmerkungen von =//= an.

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5 Antworten

=//=am 10.10.2016 | 12:53
Wie kommen Sie darauf, dass es sich um eine "Arbeitsmarktrente" handelt, wenn Sie jetzt nur eine teilweise EM-Rente erhalten? Entscheidend ist Ihr Leistungsvermögen - im bisherigen Beruf und - noch wichtiger - auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt MUSS bei 3 - unter 6 Stunden liegen. Haben Sie keinen Arbeitsplatz inne, steht Ihnen die volle EM-Rente zu. Denn dann gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen und die EM-Rente wird als "Arbeitsmarktrente" gezahlt. Wenn aus welchen Gründen auch immer nur die teilweise EM-Rente gezahlt wird UND Sie noch einen Anspruch auf ALG I haben, ist dies in der Regel finanziell von Vorteil, weil das ALG I meistens höhe als die (volle) EM-Rente ist. Nachdem die Widerspruchsfrist wohl abgelaufen ist, können Sie jederzeit einen Antrag auf Überprüfung des Rentenbescheides nach § 44 Sozialgesetzbuch -SGB- X stellen. Im Prinzip erfolgen dann genauso wie in einem Widerpruchsverfahren erneute Überprüfungen und Sie erhalten wieder einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Klaus Schäferam 10.10.2016 | 20:21
Vielen Dank für die beiden Antworten. @ =//= Laut Rentenversicherer bekomme ich als teilweise Erwerbsgeminderter die volle EM- Rente, weil für mich der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt, also sog. Arbeitsmarktrente. @ Experte Wenn jede der drei möglichen Arbeitshaltungen (stehen, gehen, sitzen) auf den vollen Arbeitstag gesehen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur "zeitweise" ausgeübt werden kann und "zeitweise" tatsächlich als 10% der vollen Tagesarbeitszeit definiert sind, kommen selbst bei einem 8- Stunden- Arbeitstag nur drei mal 48 Minuten beisammen. Also zusammen weniger als 3 Stunden täglich. Nach meinem Verständnis deshalb nicht Teilerwerbsminderung, sondern volle Erwerbsminderung. Wo liegt mein Denkfehler?
W*lfgangam 10.10.2016 | 21:15
Zitat von Klaus Schäfer anzeigenausblenden
Hallo Klaus Schäfer, zunächst, auch die 'Summe' der erwähnten Einschränkungen muss nicht zu einer vollen EM-Rente führen - das sind letztendlich nur allgemeine Bewertungen, die nicht zwingend mit Ihren Möglichkeiten, gemessen an den Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes, konform gehen müssen. Sprich: der kann noch allgemein zwischen 3 bis unter 6 Std. ... Wie kommen Sie da raus? Nach Rechtskraft des Rentenbescheides? Überprüfungsantrag stellen, wie oben angeregt/oder gleich neuen EM-Antrag stellen ...in beiden Fällen können Sie wieder Antrag auf Akteneinsicht stellen - auch bereits vor einer Entscheidung über den Antrag - um Ihren Antrag neu zu begründen. Ziehen Sie ggf. Rat einer örtliches Beratungsstelle hinzu, um an die med. Akte zu kommen. Gruß w.
Klaus Schäferam 11.10.2016 | 12:59
@ =// = Finanziell kommt's tatsächlich auf's gleiche raus. Das Problem könnte nur die etwas wackligere Rechtssicherheit einer solchen Arbeitsmarktrente sein. @ Wolfgang Ich werde einen Beratungstermin wahrnehmen, nach Möglichkeit aber nicht unnötig darin herumrühren. Vielen Dank für Eure Antworten.
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