Hallo Ladner , B,
den bereits gegebenen Hinweisen kann noch hinzugefügt werden:
Sollten Sie verheiratet sein und/oder Kinder haben, sollte auch die Absicherung des Partners/der Kinder (Witwer- bzw. Waisenrente) in der gesetzlichen Rentenversicherung Inhalt des von W*lfgang empfohlenen Beratungsgesprächs bei der Deutschen Rentenversicherung sein.