Hallo Lina,
in allen Angelegenheiten der Witwenrente ist die Postabrechnungsnummer und die Versicherungsnummer Ihres Mannes maßgebend, denn die Rente wird weiter aus seinem Versicherungskonto gezahlt. Warum die Online-Anfrage nicht funktioniert hat, kann ich von hier aus leider nicht beurteilen.
Die Postrentnummern sind ja bekannt, darum ging es ja nicht. :-)
Sondern welche der beiden Nummern man angeben muss. Gebe ich die PostRN meines Mannes an, und meinen Namen als Antragsstellerin, dann spuckt das System einen Fehler aus.
Gebe ich alle Daten meines Mannes an, dann ist der Fehler beseitigt. Allerdings ist das unlogisch, denn ich als Antragstellerin gebe doch meinen Namen an und gehe davon aus dass mein Name mit einer Witwenrente in Verbingung gebracht wird.
Aber gut, ich habe jetzt mehrere mögliche Varianten abgeschickt, eine wird wohl die Richtige sein. Thema geklärt.
Danke und schönen Tag noch
oops, das ist neu :-)
die PostabrechnungsNR Ihres Mannes natürlich, Ihre eigene behalten Sie natürlich für sich.
Ist die, die auch auch auf seinen letzten Kto.-Auszügen drauf ist. Sie erkennen Sie an seinem Geburtsdatum in der Mitte. Die Nr. setzt sich wie folgt zusammen:
abc de fghijk l mno pq
abc = die DRV, die die Rente festgestellt hat
de = DRV, wo die VersicherungsNR örtlich vergeben worden ist
fghijk = Geburtsdatum zur Rente (muss nicht zwingend richtig sein)
I = Anfangsbuchstabe der Geburtsnamens
m = 0-4 für Männer, 5-9 für Weiber
n = fortlaufende Ziff. für 0 und 5 hochzählend
o = Prüfziff.
pq = Art des Bescheides
Schauen Sie einfach nach dem richtigen Geburtsdatum (fghijk) und Sie haben seine PANR für das Online-Formular.
Gruß
w.
Hallo Wolfgang, ich kann im Formular auswählen zwischen "RBM fürs Finanzamt (Versichertenrente)" und "RBM zur Vorlage beim Finanzamt (Hinterbliebenenrente)". Oder ist "Hinterbliebene" nicht gleich "Witwe"? https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/… und mit welcher Postrentnummer beantrage ich die Rentenbezugsmitteilung der Witwenrente?Hallo Lina, die Rentenbezugsmitteilung/Finanzamt für die Witwenrente können Sie nicht online beantragen. Nur schriftlich oder telef., dann kommt auch die jedes Jahr. Gruß w.
Die Postrentnummern sind ja bekannt, darum ging es ja nicht. :-)
Sondern welche der beiden Nummern man angeben muss. Gebe ich die PostRN meines Mannes an, und meinen Namen als Antragsstellerin, dann spuckt das System einen Fehler aus.
Gebe ich alle Daten meines Mannes an, dann ist der Fehler beseitigt. Allerdings ist das unlogisch, denn ich als Antragstellerin gebe doch meinen Namen an und gehe davon aus dass mein Name mit einer Witwenrente in Verbingung gebracht wird.
Aber gut, ich habe jetzt mehrere mögliche Varianten abgeschickt, eine wird wohl die Richtige sein. Thema geklärt.
Danke und schönen Tag noch
oops, das ist neu :-)
die PostabrechnungsNR Ihres Mannes natürlich, Ihre eigene behalten Sie natürlich für sich.
Ist die, die auch auch auf seinen letzten Kto.-Auszügen drauf ist. Sie erkennen Sie an seinem Geburtsdatum in der Mitte. Die Nr. setzt sich wie folgt zusammen:
abc de fghijk l mno pq
abc = die DRV, die die Rente festgestellt hat
de = DRV, wo die VersicherungsNR örtlich vergeben worden ist
fghijk = Geburtsdatum zur Rente (muss nicht zwingend richtig sein)
I = Anfangsbuchstabe der Geburtsnamens
m = 0-4 für Männer, 5-9 für Weiber
n = fortlaufende Ziff. für 0 und 5 hochzählend
o = Prüfziff.
pq = Art des Bescheides
Schauen Sie einfach nach dem richtigen Geburtsdatum (fghijk) und Sie haben seine PANR für das Online-Formular.
Gruß
w.
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