Hallo Kanter,
welche Nachweise oder Mittel der Glaubhaftmachung der zuständige Versorgungsträger (hier: Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme bei der DRV Bund) im Einzelfall anerkennt, ist mir leider nicht bekannt. Insoweit kann ich Ihnen nur empfehlen, sich mit der Frage direkt an den zuständigen Versorgungsträger zu wenden.