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Präventionsmaßnahme abbrechen

von Pumpe191020.06.2017 | 08:50
582 Ansichten
1 Antworten
Hallo zusammen, ich habe eine ambulante Präventionsmaßnahme zur Burnout Vorbeugung bewilligt bekommen. Nach dem Beginn bin ich jetzt in der Phase in der wöchentlich mind. 2 Termine in der Reha-Einrichtung wahrgenommen werden sollen. Leider liegen die Zeitpunkte der für mich in Frage kommenden Kurse zeitlich sehr ungünstig. Erschwerend kommt dazu das ich im Vertriebs-Aussendienst tätig bin und das Reha-Zentrum 30 km von meinem Wohnort entfernt liegt. Ich möchte diese Maßnahme gern abbrechen, da sie bei mir genau das Gegenteil erreicht und mich diese zusätzlichen Termine noch mehr unter Druck setzen. Wie muß ich vorgehen? Reicht eine schriftlich Information an die DRV oder muss das von meinem Arzt bestätigt werden? Vielen Dank!

1 Antworten

=/=am 20.06.2017 | 13:19
Sie werden von der DRV zu nichts gezwungen. Ich kann zwar Ihre Argumentation nicht ganz verstehen, schließlich wollen Sie doch gesund werden, oder? Aber das müssen Sie selbst wissen. Vielleicht wäre eine stationäre Reha-Maßnahme sinnvoller? Fragen Sie Ihren Arzt. Allerdings sind Sie während dieser Zeit (4 Wochen) arbeitsunfähig, das sollten Sie vorher wissen. Aber Sie können dies der DRV schriftlich mitteilen, am Besten mit einer Begründung des Arztes.
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