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Praktikum

von Mia15.01.2010 | 17:21
960 Ansichten
6 Antworten
Kann ich als EM-Rentnerin ein unentgeltliches Vollzeitpraktikum über 3 Monate machen ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.01.2010 | 16:04

Als Rentenempfängerin sind Sie verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger die Aufnahme einer Beschäftigung anzuzeigen (siehe Bescheid). Dort wird unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft, ob der Rentenanspruch weiterhin besteht. Diese Prüfung kann auch vorab erfolgen. Bitte wenden Sie sich an Ihren RV-Träger und teilen Sie ihm dabei die Modalitäten des Praktikums mit.

5 Antworten

Tschakaam 15.01.2010 | 17:47
Habe zwar wie üblich nicht wirklich eine Ahnung: aber: Es steht nichts dagegen. Es wird ja kein Hinzuverdienst erzielt - und wenn das Praktikum dazu führt nicht mehr der Solidargemeinschaft zur Last zu fallen ist das doch prima.
Tschackaam 18.01.2010 | 07:13
Hallo Tschaka, Sie sind mit Verlaub unverschämt, einfallslos und absolut daneben! Ihre bisherigen Beiträge (mit meinem Namen und dann auch noch falsch geschrieben) sind einfach zum brüllen! Ich möchte Sie höflich bitten, sich etwas zurückzuhalten und Ihren Wortschatz zu erweitern! Sie sind echt dumm! MfG Tschacka
Tschackaam 18.01.2010 | 07:17
Hallo Mia, wenn kein Hinzuverdienst, dann ist das eine Sache... Vollzeitpraktikum eine andere, da Sie als EM-Rentnerin (teilweise) bis unter sechs Stunden (voll) bis unter drei Stunden täglich arbeiten können/dürfen. Rufen Sie bitte bei Ihrer DRV an und fragen dort nach. MfG Tschacka
Yumaniam 18.01.2010 | 10:14
Wenn kein Hinzuverdienst anfällt, wird die RV - normalerweise und wenn Sie nicht jemand dort anschwärzt - nicht von dem Praktikum erfahren. Insofern können Sie dies grundsätzlich schon durchführen, wobei eben ein - kleines - Restrisiko bleibt.
Grundsatzam 18.01.2010 | 14:18
Als Bezieherin einer EM Rente sind die in den Augen der Rentenversicherung kein normaler Arbeitnehmer.Wenn sich Ihr Gesundheitszustand dementsprechend verbessert, das sie wieder mehr als die bei Ihnen festgestellten Std.arbeitsfähig sind, dann ist es Ihre Pflicht, dies dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. DAS IST DER GRUNDSATZ. Wenn es jedoch nicht zufällig so sein sollte,das sie einen Spitzelnachbarn,Baujahr um 1940,mit 50 % neben sich wohnen haben, der nichts anderes zu tun hat, als normale Menschen anzuschwärzen können sie das Praktikum antreten.Der Rentenversicherung wird dies nicht gemeldet. Also VIEL GLÜCK!!
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