Als Rentenempfängerin sind Sie verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger die Aufnahme einer Beschäftigung anzuzeigen (siehe Bescheid). Dort wird unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft, ob der Rentenanspruch weiterhin besteht. Diese Prüfung kann auch vorab erfolgen. Bitte wenden Sie sich an Ihren RV-Träger und teilen Sie ihm dabei die Modalitäten des Praktikums mit.
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