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Experten-Antwort

Praktikum

von Malik08.02.2023 | 23:17
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich habe mein Abi gemacht und hatte einen Unfall (Bein kaputt). Behindertengrad 30 Bin noch pflichtversichert bei meinen Eltern. Jetzt habe ich mir gedacht: ich mache erst mal ein Praktikum in einer Werkstatt. (WFBM). Jetzt wollte ich mal fragen, wie sind denn da überhaupt die Aufstiegsmöglichkeiten. Wenn ich da ein Praktikum mach,was für Praktikas bietet die DRV AN.. was kriege ich denn da für ein Zeugnis. Ich wollte mich ja dann auch damit fürs Studium an der Uni bewerben. Weiß ja noch nicht was ich machen will (Fachrichtung). Wegen Studium. Kann mir da jemand helfen. Was muss ich denn machen, wenn ich in den Eingangsbereich der Werkstatt will, welche Voraussetzungen muss ich da haben? Ist Abitur genug? Wo finde ich irgendwie ein Formular, wo ich mich als Behinderte in der Werkstatt bewerben kann? Wo gibt es Uni für Behinderte..

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Malik,

nach Ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA- also zum Beispiel eine Maßnahme in einer WfbM) nicht erfüllt sind (zum Beispiel 15 Jahre mit Beiträgen oder 5 Jahre und eine Erwerbsminderung droht - für eine vorzeitige Wartezeiterfüllung wäre regelhaft eine Ausbildung erforderlich).

Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass ein Grad der Behinderung (auch nicht 100%) nicht dafür sorgt, dass man zum LTA-Fall wird. Dies wäre - sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind - dann der Fall, wenn man den letzten ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Da Sie noch keinen Beruf ausgeübt haben, wird die Rentenversicherung auch auf diesem Weg nicht zuständig.

Bei LTA-Maßnahmen durch die Rentenversicherung kommt dann noch hinzu, dass regelmäßig nur dann eine Maßnahme gefördert, wenn zumindest absehbar eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr möglich ist. Dies in in der Regel der Fall, wenn zumindest eine befristete Erwerbsminderung vorliegt. Dies dürfte regelhaft bei einem GdB von 30 aufgrund von Problemen mit dem Bein nicht der Fall sein.

Die meisten über die DRV geförderten Teilnehmer verbleiben nach dem Eingangsverfahren und dem Berufsbildungsbereich in der WfbM und nehmen keine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr auf. Hier ist zu beachten, dass im Arbeitsbereich der WfbM dann nicht mehr die Rentenversicherung zuständig ist.

Mit dem was uns bekannt ist würde es sich in Ihrem Fall anbieten, mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Schadeam 09.02.2023 | 06:28
Da sind Sie bei der DRV falsch. Wir dürften da schlicht und ergreifend nicht zuständig sein. Ich würde den Weg zur Berufsberatung des Arbeitsamtes vorschlagen. Ein Praktikum kann ein Abiturient eigentlich überall machen, da gilt es einen Betrieb zu finden. Eine passende Uni sollte ein Abiturient auch selbst finden können, grins
Galgenhumoram 09.02.2023 | 07:36
Naja, mit einem kaputten Bein sollte der Besuch einer "Nichtbehinderten-Uni" ja wohl drin sein, wenn die Noten passen....ansonsten stünde zu vermuten, dass das Versorgungsamt den unfallbedingten Dachschaden bei er Bemessung vergessen hat. Es soll tatsächlich Menschen mit einem GdB von 100 geben, die ganz regulär arbeiten und sogar einen Top-Hochschulabschluss erhalten haben.
Malikam 09.02.2023 | 09:23
Also darf ich dann garnicht in eine Werkstatt für behinderte Menschen? Ich dachte das ginge :(
positiv denkenam 09.02.2023 | 09:58
Für's Eingangsverfahren sind Sie mit "nur" einem kaputten Bein einfach zu fit und sollten froh darüber sein. Sie können aber eine entsprechende Ausbildung absolvieren und dann z.B.als Betreuer in einer WfbM arbeiten. Dann wären Sie doch auch am Ziel.
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