Hallo Ikke,
prinzipiell „dürfen“ Sie natürlich auch während eines Rentenbezugs ein Praktikum und/oder ein Fernstudium absolvieren (verbieten kann Ihnen das zumindest niemand). Und solange Sie durch das Praktikum die Hinzuverdienstgrenze für Ihre Rente nicht überschreiten, ist dieses zunächst auch kein Problem für die Rente.
Allerdings könnte sich der Rentenversicherungsträger - bei Bekanntwerden der Ausübung einer ggf. auch unentgeltlichen (Vollzeit-)Beschäftigung - durchaus die Frage stellen, ob die in der Vergangenheit festgestellte Erwerbsminderung noch vorliegt und eine entsprechende Überprüfung einleiten, die (schlimmstenfalls) auch mit einem Entzug der Erwerbsminderungsrente enden kann - dieses Risikos muss man sich schon bewusst sein. Solange das Praktikum mit dem bei Ihnen festgestellten Restleistungsvermögen harmoniert, wäre aber auch hier grundsätzlich nichts zu befürchten.
Dennoch wäre es aus meiner Sicht ratsam, den Sachverhalt vor Beginn des Praktikums individuell mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger abzuklären, zumal Sie ohnehin verpflichtet wären, die Aufnahme der Beschäftigung anzuzeigen.
Hallo Ikke,
natürlich dürfen Sie das. Eine EM-Rente schränkt Sie in der freien Entfaltung zu einer neuen beruflichen Perspektive keinesfalls ein.
Allerdings sind Sie verpflichtet, der DRV _jede_ beabsichtigte Aufnahme einer Berufstätigkeit mitzuteilen, auch wenn Sie unentgeltlich ist.
Ob ein entgeltloses/lediglich nur Berufspraktikum da schon mitteilungspflichtig wäre - nein. Das entspricht nicht einer (vollwertigen) Beschäftigung/Tätigkeit, wie sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich wäre und dann im Einklang mit der bestehen EM-Rente abzugleichen wäre.
Daher, Sie müssen (in diesem Fall) nichts anzeigen, was nicht anzeigepflichtig ist.
Gruß
w.
PS: die 'selbsternannten Sicherheitsberater' hier werden eine andere Meinung vertreten ;-)
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