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Experten-Antwort

Praktikum bei voller EU

von Ikke10.12.2019 | 20:26
237 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich bin zur Zeit, aus Krankheitsgründen, befristet voll Erwerbsgemindert. Da ich davon ausgehe, dass ich auch bei positivem Heilungsverlauf nicht wieder in meinen alten Job zurückkehren kann, versuche ich mir eine neue Perspektive zu schaffen. Dafür würde ich gern durch ein unentgeltliches Kurzpraktikum einen neuen Arbeitsbereich kennenlernen, evtl. auch ein Fernstudium beginnen. Darf ich das? Muss ich irgendwas davon der DRV anzeigen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.12.2019 | 09:58

Hallo Ikke,

prinzipiell „dürfen“ Sie natürlich auch während eines Rentenbezugs ein Praktikum und/oder ein Fernstudium absolvieren (verbieten kann Ihnen das zumindest niemand). Und solange Sie durch das Praktikum die Hinzuverdienstgrenze für Ihre Rente nicht überschreiten, ist dieses zunächst auch kein Problem für die Rente.

Allerdings könnte sich der Rentenversicherungsträger - bei Bekanntwerden der Ausübung einer ggf. auch unentgeltlichen (Vollzeit-)Beschäftigung - durchaus die Frage stellen, ob die in der Vergangenheit festgestellte Erwerbsminderung noch vorliegt und eine entsprechende Überprüfung einleiten, die (schlimmstenfalls) auch mit einem Entzug der Erwerbsminderungsrente enden kann - dieses Risikos muss man sich schon bewusst sein. Solange das Praktikum mit dem bei Ihnen festgestellten Restleistungsvermögen harmoniert, wäre aber auch hier grundsätzlich nichts zu befürchten.

Dennoch wäre es aus meiner Sicht ratsam, den Sachverhalt vor Beginn des Praktikums individuell mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger abzuklären, zumal Sie ohnehin verpflichtet wären, die Aufnahme der Beschäftigung anzuzeigen.

4 Antworten

am 10.12.2019 | 23:02
Sollte Ihnen dann die Rente entzogen werden, steht W°lfgang sicher dafür gerade.
W°lfgangam 10.12.2019 | 21:23
Hallo Ikke, natürlich dürfen Sie das. Eine EM-Rente schränkt Sie in der freien Entfaltung zu einer neuen beruflichen Perspektive keinesfalls ein. Allerdings sind Sie verpflichtet, der DRV _jede_ beabsichtigte Aufnahme einer Berufstätigkeit mitzuteilen, auch wenn Sie unentgeltlich ist. Ob ein entgeltloses/lediglich nur Berufspraktikum da schon mitteilungspflichtig wäre - nein. Das entspricht nicht einer (vollwertigen) Beschäftigung/Tätigkeit, wie sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich wäre und dann im Einklang mit der bestehen EM-Rente abzugleichen wäre. Daher, Sie müssen (in diesem Fall) nichts anzeigen, was nicht anzeigepflichtig ist. Gruß w. PS: die 'selbsternannten Sicherheitsberater' hier werden eine andere Meinung vertreten ;-)
am 11.12.2019 | 17:38
Und jetzt W°lfgang?
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